Lebt ortstreu: Heldbock in Königs Wusterhausen. (Foto: gbohne) |
BEESKOW – Der Naturschutzaktiv Schöneiche e.V. kämpft
gemeinsam mit der Naturschutzbeauftragten der Gemeinde, Frau Lübeck, um die
Unterschutzstellung von insgesamt zwölf Bäumen und zwei Findlingen.
Am 22. Januar 2014 gaben Herr Dr. Cajar und Frau Lübeck dem
Naturschutzbeirat vom Landkreis Oder-Spree Stellung zur geplanten „Verordnung
über die Naturdenkmäler im Landkreis Oder-Spree“ ab. Die Verordnung sieht vor,
noch in diesem Jahr die Anzahl der Naturdenkmäler im Landkreis von ursprünglich
255 auf 63 zu reduzieren.
Insbesondere alte Bäume, die ihren Status als Naturdenkmal
verlieren und durch keine Baumschutzsatzung geschützt werden, können zukünftig
ohne Unterschutzstellung problemlos und ohne Angabe von Gründen gefällt werden.
Eine Entwicklung die Naturschützer besonders kritisch betrachten, da
insbesondere der Erhalt von alten Bäumen, insbesondere von Höhlenbäumen sowie
absterbenden und morschen Bäumen, wichtig für die Arterhaltung von seltenen
Tieren ist. So ist zum Beispiel der Große Eichenbock eine Käferart, die
ausschließlich kränkelnde und absterbende Stieleichen als Lebensraum bevorzugt
und sich fast ausschließlich am Geburtsbaum aufhält. Wird der Baum gefällt,
stirbt mit ihm das Vorkommen dieser Käferart an diesem Baum aus. Der Große
Eichenbock, auch Heldbock genannt, ist in Deutschland mittlerweile vom
Aussterben bedroht. Aus weiten Teilen Deutschlands ist er bereits vollkommen
verschwunden.
Als Schutzobjekte gelten Bäume, Baumgruppen, Gehölzgruppen,
Quellen und Findlinge. Für die neue Verordnung wurde vom Umweltamt zunächst
eine Liste mit allen Naturdenkmälern erstellt, die in den Gesetzen seit 1930
schriftlich festgehalten wurden. Dann wurde geprüft welche Naturdenkmäler
gestrichen werden können. Viele Naturdenkmäler waren schlicht und einfach nicht
mehr vorhanden. Bäume wurden bereits gefällt oder waren vertrocknet oder
abgestorben. Einige Wasserquellen sind mittlerweile versiegt. Manche
schriftlich festgehaltenen Naturdenkmäler konnten nicht zugeordnet werden. Es
gab zum Beispiel Angaben wie „die Eichen im Park“, wobei man heute nicht
erkennen kann, welche Eichen eigentlich gemeint sind.
Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen
bis zu fünf Hektar, deren Schutz aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder
Schönheit erforderlich ist. Sie müssen einen „Denkmalcharakter“ aufweisen.
Umgangssprachlich kann man sagen: Man muss davor stehen und „wow“ sagen können.
Ist ein alter und wirklich schöner Baum hinter einem Gebäude versteckt und von
der Straße oder dem Gehweg nicht vollständig sichtbar, verliert er seinen
Status als Naturdenkmal. Naturdenkmäler dienen nicht dem Arten- oder
Biotopschutz. Sie sind insbesondere als touristische Highlights zu betrachten.
Es gibt aber auch andere Gründe, die Naturschützern immer
wieder Kopfzerbrechen bereiten: Ist die Verkehrssicherheit eines Baumes nicht
gewährleistet, verliert er ebenfalls seinen Schutzstatus. So verliert zum
Beispiel die Gosener Eiche ihren Status als Naturdenkmal, weil ihre Verkehrssicherheit
nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Gosener Eiche existiert heute
ausschließlich deshalb, weil sie vor Jahren noch Naturdenkmal war und deshalb
nicht gefällt werden durfte, als Bürgermeister Horst Buch im Rahmen der
Neugestaltung des Buswendeplatzes, die Eiche fällen lassen wollte.
Die Kosten für die Pflegemaßnahmen, Haftung und
Verkehrssicherung von Naturdenkmälern trägt der Landkreis. Er trägt auch dann
die Kosten, wenn sich das Naturdenkmal auf einem Privatgrundstück befindet. Wenn
das Umweltamt Pflegemaßnahmen an einem Baum auf einem Privatgrundstück
durchführen möchte, um zum Beispiel die Verkehrssicherheit weiterhin zu
gewährleisten und ihm wird wiederholt kein Zugang vom Eigentümer gewährt, wird
dem Baum auch dann der Schutzstatus entzogen.
Bis zum 7. Februar 2014 findet die Auslegung der Verordnung
statt. Bis dahin können Bürger und Bürgerinnen Stellungnahmen beim Umweltamt
einreichen.
In der Sitzung des Naturschutzbeirates wurde sich darauf
geeinigt, dass Vertreter vom Umweltamt eine geführte Begehung mit Herrn Dr.
Cajar vom Naturschutzaktiv in Schöneiche durchführen werden, um zu besprechen
ob die geforderten Bäume zukünftig als Naturdenkmal aufgenommen werden können.
Für die Findlinge sieht es allerdings schlecht aus. Ein Findling wurde circa
300 Meter von seinem ursprünglichen Ort wegbewegt. Naturdenkmäler sind jedoch
keine beweglichen Dinge sondern dauerhaft bestehende Objekte. Die
Markgrafensteine in den Rauener Bergen werden somit auch weiterhin zukünftig
als Naturdenkmäler erhalten bleiben.
Wird der Status „Naturdenkmal“ vom Umweltamt nicht
gestattet, bleibt den Gemeinden noch die Unterschutzstellung ihrer Bäume in
ihren eigenen Baumschutzsatzungen. Die Kosten für Haftung, Verkehrssicherung
und Pflegemaßnahmen trägt die Gemeinde dann allerdings selbst.
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