Die als gefährliche geltende Hunderasse Cane Corso mit Frauchen. (Foto: appliedvitals) |
Es gibt keine allgemeine, in allen Situationen anwendbare,
Leinen- oder Maulkorbpflicht in Brandenburg. Gehört der Hund nicht einer
„gefährlichen Hunderasse“ an und ist er vom Halter abrufbar, muss er auf den
Gehwegen der Gemeinde weder eine Leine, noch ein Maulkorb tragen.
Laut Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, muss
der Hund lediglich in folgenden Situationen angeleint werden:
- bei
öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen
Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- auf Sport- und Campingplätzen
- in umfriedeten oder
anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und
Grünanlagen
- in Einkaufszentren,
Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
- bei Mehrfamilienhäusern auf
Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft
gemeinsam genutzten Räumen.
Ein Maulkorbzwang besteht
bei:
- jedem Hund in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen
Verkehrsmitteln
- einem „gefährlich“ geltenden Hund, außerhalb des befriedeten
Besitztums
Hunde folgender Rassen gelten
als „gefährlich“:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
- Alano
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastina Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Bei den Hunderassen Nummer 6 bis
18, kann vom Halter in einer Hundeschule ein „Negativzeugnis“ erworben werden,
so dass im Einzelfall dessen Hund nicht als „gefährlich“ gilt. Wechselt der
Hund den Besitzer, muss das Negativzeugnis dem neuen Besitzer erneut erteilt
werden, da man davon ausgeht, dass die Gefährlichkeit von Hunden der Erziehung
vom Halter zu verschulden ist.
Und warum gibt es keine
100%ige Leinenpflicht in Brandenburg?
Weil zu einer artgerechten Hundehaltung Folgendes gehört:
-täglich unangeleinter
Auslauf (Auslauf im eigenen Garten ist nicht ausreichend)
-unangeleinter Kontakt zu
anderen Hunden (soweit der Hund daran gewöhnt wurde)
Tierschützerischer Aspekt
Aus tierschützerischer Sicht sind Leinen- und Maulkorbzwang abzulehnen, da sie dem Hund kein adäquates Sozialverhalten, insbesondere im Kontakt mit anderen Hunden, ermöglichen. Das Halten eines Hundes ohne die Möglichkeit zu freier Bewegung und Sozialkontakten kann seinerseits zu Verhaltensproblemen führen.*
Hunde unter ihresgleichen
Hunde ohne Leinenpflicht sollten von klein auf so oft es geht unangeleinten Kontakt zu Artgenossen erhalten. Sind sie daran gewöhnt ist auch der Kontakt unter Rüden kein Problem. Was für Laien oft nach einem Kampf aussieht ist lediglich die Rangordnung, die Hunde unter sich erstmal ausmachen müssen: Fotobeispiele
*Quelle: Wikipedia
Tierschützerischer Aspekt
Aus tierschützerischer Sicht sind Leinen- und Maulkorbzwang abzulehnen, da sie dem Hund kein adäquates Sozialverhalten, insbesondere im Kontakt mit anderen Hunden, ermöglichen. Das Halten eines Hundes ohne die Möglichkeit zu freier Bewegung und Sozialkontakten kann seinerseits zu Verhaltensproblemen führen.*
Hunde unter ihresgleichen
Hunde ohne Leinenpflicht sollten von klein auf so oft es geht unangeleinten Kontakt zu Artgenossen erhalten. Sind sie daran gewöhnt ist auch der Kontakt unter Rüden kein Problem. Was für Laien oft nach einem Kampf aussieht ist lediglich die Rangordnung, die Hunde unter sich erstmal ausmachen müssen: Fotobeispiele
*Quelle: Wikipedia
Guten Tag Frau Grabs,
AntwortenLöschenbin auf der Suche über das Thema Leinenpflicht in Brandenburg durch Zufall auf Ihrer Internetseite gelandet.
Befinde mich zur Zeit in 16775 Schönermark bei Gransee im Urlaub.
Bin seit über 40 Jahren Halter und Ausbilder von Deutschen Schäferhunden.
Mit Verwunderung musste ich mir am gestrigen Tag von einem Jagdberechtigten in einem doch sehr scharfen Ton sagen lassen, das in Brandenburg grundsätzlich einen Leinenzwang gibt.
Meine Bemühungen nun herauszubekommen in welchem Gesetz oder sonstigen amtlichen Verfügung dieses geregelt ist führten für mich zu keinem befriedigen Ergebnis.
Habe mich mit meinem Hunde außerhalb der Ortschaft, auf einer Betonstraße, rechts und links Felder und Wiesen befunden. Ich habe mich nicht im Wald befunden der noch ca. 2 km entfernt ist.
Sie schreiben hierzu, das es keine allgemeine, in allen Situationen anwendbare, Leinen- oder Maulkorbpflicht in Brandenburg gibt.
Auf anderen Seiten im Internet wird aber für Brandenburg immer wieder eine Anleinpflicht angegeben.
Es wäre für mich sehr hilfreich wenn Sie mir zu diesem Thema antworten und die Rechtsvorschrift mit § und Absatz benennen könnten. Gerne per e-mail oder auch telefonisch. Rufe auch zurück.
Ich bedanke mich im für Ihre Bemühungen.
Hartmut Peter
Dorfstr. 43
16775 Schönermark
03306-2031704
Sehr geehrter Herr Peter,
Löschendas ist in der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg geregelt. S. hier: http://www.mik.brandenburg.de/cms/detail.php?id=35848