Gosen-Neu Zittau

27. Januar 2020

Bündnisgrüne: mehr Transparenz zur Wasserversorgung Tesla

So könnten die Dächer der Tesla Fabrik aussehen. Solche unsichtbaren Solarzellen werden von Tesla selbst bereits vermarktet.
(Foto: Tesla)


Die Bündnisgrünen im Landkreis Oder-Spree stehen nach wie vor zu der geplanten Ansiedlung der Tesla-Gigafactory in Freienbrink.

Zu den Sorgen der AnwohnerInnen in der Region über mögliche Probleme bei der Wasserversorgung meint der Erkneraner Grüne Ralf Schmilewski: „Klar, wir brauchen Transparenz bei der Frage wo das Wasser für die Tesla-Fabrik herkommen soll. Ich bin aber zuversichtlich, dass Tesla eine geeignete Lösung finden wird. Tesla-Chef Elon Musk persönlich twitterte vor einigen Tagen, dass der durchschnittliche Wasserverbrauch wohl bei 238 m³ pro Stunde liegen wird, was in etwa dem Wasserverbrauch pro Auto von VW entspricht, und keine 372 m³ pro Stunde, so wie manche Tesla-Gegner befürchten.“ 

Schmilewski macht sich mehr Sorgen um den zunehmenden Verkehr. „Ich befürchte, dass die Ansiedlung von Tesla zu mehr Straßen und dadurch zu mehr individuellem PKW-Verkehr führen könnte. Die Ansiedlung von Tesla muss aber genutzt werden, um Alternativen im Verkehrsbereich voranzubringen: Car&Ride-Sharing, Fahrradverkehr, zukunftsweisende intelligente ÖPNV-Systeme sind nur einige Beispiele. Die Regionalbahn ist jetzt schon sehr stark überlastet, weshalb der Takt dringend erhöht werden muss - unabhängig von Tesla.“ 

Die Vorsitzende der Kreistagsfraktion der Grünen in Oder-Spree, Anja Grabs, meint außerdem: "Ich hoffe, dass Tesla seine Dachflächen mit Photovoltaik und Solarthermie ausstattet. Besonders sinnvoll wäre eine Kombination aus Gründach und Solaranlage. So lässt sich erneuerbare Energie und CO2 Speicher am besten auf Dächern kombinieren." Auch hierzu äußerte sich Musk vor einigen Tagen per Twitter. Der Tesla-Chef bestätigte das Vorhaben seiner Firma, eine Solaranlage bauen zu wollen.

20. Januar 2020

Tesla Aktenschau

Bürgerfreundliches Rathaus Erkner: Die Akten wurden direkt links neben dem Haupteingang platziert. 

Aushang im Rathaus Erkner

Ich habe die Tesla Unterlagen im Rathaus Erkner eingesehen. Weil im Moment vor allem Ängste bezüglich des Trinkwassers geschürt werden, gebe ich hier zum Thema Wasser mal ein paar stichpunktartige Fakten aus den Unterlagen wieder:

Wasserbedarf
Das benötigte Wasser soll aus dem öffentlichen Trinkwassernetz bezogen werden.

Entwässerung und Löschwasser
Es ist ein Regenwasser Retentionsbecken vorgesehen.

Das Löschwasserbecken soll 45.000 Kubikmeter fassen.

Niederschläge werden nicht in die kommunale Regenwasserkanalisation eingeleitet.

Grundwasser
Baubedingt wird es keine Absenkung des Grundwasserspiegels geben.

Die Flächen im Plangebiet tragen aufgrund ihrer guten bis sehr guten Durchlässigkeit derzeit zur Grundwasserneubildung bei.

Grundwasserneubildungsrate:
11,4 mm/a westlich des Standortes
34,8 mm/a östlich des Standortes

Es befindet sich im Plangebiet der Grundwasserkörper Untere Spree.

Der Grundwasserkörper Untere Spree ist insgesamt 2.506,40 Quadratkilometer groß. Er wird zur Trinkwassergewinnung genutzt.

Die Zuständigkeit für den Grundwasserkörper obliegt dem Land Brandenburg.

Grundwassernutzung: Die Empfindlichkeit des Grundwassers ist insgesamt als mäßig zu beurteilen.

Aufgrund der Versiegelung ist von einer Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate auszugehen.

Versiegelung
Flächenversiegelung: 891.920 Quadratmeter, davon überbaut: 587.721 Quadratmeter.

Quelle: vgl. (c) GfBU-Consult 2019, Erstelldatum: 19.12.19, Version: 1

18. Januar 2020

Landwirtschaftliche Transporte: Kleine Anfrage im Kreistag Oder-Spree

Der Abtransport solcher Silageballen ist mittels LKW machbar. Die Frage ist nur: Welche Straßen dürfen die 40 Tonner befahren? Es geht um Lärm, Emissionen und Straßenschäden.
Salzwiesen in Storkow

(Foto: Anja Grabs)


Anfragensteller: Oliver Heisel, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Oder-Spree

1. Welche in Verbindung mit der damaligen Betriebsgenehmigung von AGRAVIS angegebenen Fahrten kennt die Kreisverwaltung?


Antwort:

Es handelt sich hier bei dem Standort in Fürstenwalde um ein Betrieb nach BImSchG. Etwaige Kenntnisse zu angegebenen Fahrten könnten somit möglicherweise nur beim Landesumweltamt  vorliegen.

2. Gibt es eine Erhebung über die Zahl der Transporte?


Antwort:

Nein, eine Erhebung ist der Kreisverwaltung nicht bekannt und wird durch diese nicht durchgeführt.

3. Welche Untersagungen durch die Kreisverwaltung, das Land oder den Bund gelten aktuell für die B168 / Ortsdurchfahrung Beeskow entsprechend dem Antrag A11 / 12 der letzten Kreistagssitzung am 4. Dez. 2019?


Antwort:

Derzeit gibt es durch die Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree keine Untersagungen zum Befahren der B 168 Ortsumfahrung Fürstenwalde bzw. B 87/246 Ortsumfahrung Beeskow. Es gibt ebenfalls auch keine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Die derzeit geltenden Verkehrsbeschränkungen ergeben sich aus der verkehrsrechtlichen angeordneten Verkehrsbeschilderung und den damit einhergehenden Sach- und Rechtslagen zum Verkehrszeichen 331.1 und 331.2 Kraftfahrstraße sowie der VwV zu genannten Verkehrszeichen.

4. Welche Landwirte sind betroffen, die Transporte zur AGRAVIS unternehmen?


Antwort:

Fast alle regional ansässigen Landwirte (ca. 400) und überregionale Landwirte, z.B. aus Frankfurt (Oder) oder anderen Orten unternehmen Transporte zur AGRAVIS.

5. Welche regelmäßigen und unregelmäßigen Fahrten werden von den Landwirten angegeben? Wie werden diese zahlen- und massenmäßig dokumentiert?


Antwort:

Eine Dokumentation findet nicht statt. Eine Erfassung von Fahrten wäre nur möglich, wenn für diese Ausnahmegenehimgungen beantragt würden (Siehe Antwort auf Frage 3).

6. Welche Fahrten müssen -warum- zwingend über Hauptstraßen fahren?


Antwort:

Das Problem überfüllter Straßen vor allem zu Erntezeiten ist aber hinreichend bekannt. Vor allem die Lindenstraße in Fürstenwalde ist von dieser Problematik betroffen.

7. Welche Steuern zur Beteiligung an der Gesamtlast werden für die Fahrzeuge der Landwirte erhoben?


Antwort:

Der Landkreis selbst erhebt keine Steuern oder andere Abgaben für die Straßenbenutzung. Darüber hinaus sind Steuern - auch die KFZ-Steuer - per Definition nicht zweckgebunden.

8. Welche Absicherungen gibt es bei Überbreiten der Fahrzeuge


Antwort:

Die Zuständigkeit zur Durchführung von Großraum- und
Schwerlasttransporten obliegt dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) des Landes Brandenburg. Der Landkreis Oder-Spree ist lediglich im Anhörverfahren beteiligt.


Stand der Antworten: 15. Januar 2020

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