von Anja Grabs (Befürworterin der Pflicht-Biotonne)
Je kürzer und laubfreier der Rasen, je „geleckter“ der
Garten, desto mehr Hass wird der Natur entgegengebracht. So werden wertvolle
Gartenabfälle, die sich wunderbar zum Kompostieren eignen als „Dreck“
bezeichnet. Man scheut keine Mühen, Kosten und Zeit um das Efeu an Fassaden zu
entfernen. Argument: Die Fassadenbegrünung kann bei Schneelast im Winter
herabstürzen. Falls jemand so etwas jemals im Leben beobachtet hat, den bitte
ich darum Fotos davon zu machen und mir zu schicken, denn Fassadenbegrünung ist
ja für vieles bekannt, aber nicht dafür unschuldige Passanten zu erschlagen. So
wurde in Gosen eine Fassadenbegrünung entfernt um nun die hässlichste Wand des
Dorfes freizulegen mit den noch hässlicheren Graffiti, das nun wieder sichtbar
wird und dazu einlädt erneuert und ergänzt zu werden, wo nun kein Grün bzw.
„Dreck“ mehr im Weg ist. Wohin nun mit nervenden Gartenabfällen? Oft und auch
in diesem Fall werden sie innerhalb von drei Metern Entfernung in die Natur
entsorgt, Hauptsache außerhalb des eigenen Gartenzaunes. Hauptsache bequem. Die
illegale Entsorgung findet grundsätzlich tagsüber statt, während jeder Passant
dabei Zeuge werden kann. Die Täter sind meistens uneinsichtig und bagatellisieren
ihr Tun, selbst wenn die Abfälle inmitten eines Naturschutzgebietes oder an
einem Gewässerrand entsorgt werden. Wer noch nie kompostiert hat, sagt auch
gerne Sätze wie „Das verrottet nie, wenn ich das kompostiere.“, dabei kann ich
versichern, dass alle Gartenabfälle früher oder später verrotten, es ist nur
eine Frage der Zeit. Wo englischer Rasen den Gänseblümchen im Garten vorgezogen
wird und die leblose Thujahecke den Garten umfriedet, gibt es oft keinen
Kompost. Der für den Garten benötigte Kompost wird absurderweise für Geld
eingekauft, obwohl man ihn gratis aus dem eigenen Garten haben könnte.
Wohin denn nun mit Gartenabfällen
im Landkreis Oder-Spree?
Es gibt drei Möglichkeiten entweder:
1. Kompost
im Garten
oder
2. Hausmüll
oder
3. Grünabfallsäcke
oder
3. Grünabfallsäcke
Obwohl die Biotonne ab 2015 Pflicht wird, wehrt sich das
Kommunale Wirtschaftsunternehmen (KWU) Entsorgung und will sich eine
Ausnahmeregelung zunutze machen. Die Menschen in den ländlichen Regionen
kompostieren selbst, so lautet ein Argument. Dies hört sich erstmal logisch an,
ist jedoch ein Trugschluss, da die illegale Entsorgung von Gartenabfällen in
der freien Natur zu den größten von Menschen gemachten Problemen im Naturschutz
gehört, insbesondere hier im Landkreis Oder-Spree.
Update im April 2016
Die Märkische Oderzeitung berichtete am 4. April 2016, dass das KWU sich nicht länger vor der Biotonne drücken kann und sie spätestens ab 2020 per Gesetz eingeführt werden muss. Es kann allerdings sein, dass bereits dieses Jahr darüber im Kreistag beschlossen wird, da im Moment in der KWU-Verwaltung in Fürstenwalde die heiße Planungsphase dafür läuft. Ich werde dann im Kreistag für die Einführung der Biotonne stimmen.
Update im Januar 2017
Die Biotonne wurde als "Modellversuch" in einem ausgewählten Modellgebiet mit einigen wenigen Gemeinden im Landkreis Oder-Spree eingeführt.
Update im April 2016
Die Märkische Oderzeitung berichtete am 4. April 2016, dass das KWU sich nicht länger vor der Biotonne drücken kann und sie spätestens ab 2020 per Gesetz eingeführt werden muss. Es kann allerdings sein, dass bereits dieses Jahr darüber im Kreistag beschlossen wird, da im Moment in der KWU-Verwaltung in Fürstenwalde die heiße Planungsphase dafür läuft. Ich werde dann im Kreistag für die Einführung der Biotonne stimmen.
Update im Januar 2017
Die Biotonne wurde als "Modellversuch" in einem ausgewählten Modellgebiet mit einigen wenigen Gemeinden im Landkreis Oder-Spree eingeführt.
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