Gosen-Neu Zittau

13. Juli 2023

Zahl der Tierschutzkontrollen im Landkreis Oder-Spree drastisch gestiegen

 

Sau mit Ferkeln im Kastenstand
(Foto: Baileynorwoodrocks)

Eine Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag macht deutlich, dass im Jahr 2022 in Vergleich zu den vorherigen Jahren die Tierhaltungsanlagen im Landkreis deutlich öfter kontrolliert wurden. Gab es in den Jahren 2020 und 2021 nur 20 respektive 31 Kontrollen durch das Veterinäramt, so waren es 2022 plötzlich 116 Kontrollen.

„Wir wissen nicht genau, wo diese Steigerung der Kontrollen herkommt, aber es liegt sehr nahe, dass die niedrigen Kontrollzahlen mit Corona und dem ASP-Ausbruch zu tun hatten“, meint Anja Grabs, Chefin der bündnisgrünen Fraktion im Kreistag Oder-Spree.

Bei einer Gesamtzahl von 406 kontrollpflichtigen Tierhaltungsanlagen bedeuten 116 Kontrollen eine Kontrollrate von 28,5 %. „Diese Zahl freut uns, denn 2020 und 2021 gab es viel zu wenig Tierschutzkontrollen“, meint Grabs. „Diese sind aber dringend notwendig, um schlechte Versorgung und unnötiges Leid für die Tiere zu verhindern.“

In Ihrer schriftlichen Antwort an die Fraktion schreibt die Amtstierärztin, dass in Brandenburg laut Vorschriften jährlich mindestens 10 % der Betriebe kontrolliert werden müssen. Falls öfter kontrolliert werden sollte, brauche das Amt mehr Personal. Momentan stehen im Bereich Tierschutz dem Landkreis drei Angestellte (eine amtliche Tierärztin, eine amtliche Tierschutzkoordinatorin und eine Sachbearbeiterin) zur Verfügung.

Grund für die Fragen der Fraktion sind die Ergebnisse eines von den GRÜNEN in Auftrag gegebenes Gutachten auf Landesebene. Ergebnis war, dass lediglich ein kleiner Teil der Tierhaltungsanlagen in Brandenburg kontrolliert wird (12 % der Anlagen), zugleich aber ein hoher Anteil an Verstößen (35 %) festgestellt wurde. Und das, obwohl im Brandenburger Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dass die Veterinärämter in den Landkreisen landesweit ein hohes und einheitliches Niveau der Tierschutzkontrollen durchsetzen sollen.

Anja Grabs: „Das Tierschutzgesetz besagt, dass Tiere artgerecht gehalten werden müssen und dass ihre Unterbringung nicht zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden führen darf. Diese Vorgaben müssen in neuen und bestehenden Anlagen eingehalten werden. Wir freuen uns, dass im letzten Jahr relativ viel in unserem Landkreis kontrolliert wurde.“ 

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