11. März 2021

Notschlachtung im Gut Hirschaue muss dringend verhindert werden

Durch die Schlachtanordnung im Gut Hirschaue wird eine Massentierhaltung, wie auf diesem Foto weiter gefördert. Ein Armutszeugnis im Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest.
(Foto: Baileynorwoodrocks)

 

„Massentierhaltung wird im Landkreis Oder-Spree groß geschrieben. Fast 30.000 Schweine leben hier. Das hat mit Landwirtschaft überhaupt nichts mehr zu tun, das ist Agrarindustrie.“, so äußert sich Anja Grabs, als bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende im Kreistag Oder-Spree. Umso wichtiger gilt, dass Biobetriebe mit ihrer artgerechten Tierhaltung gefördert werden, um langfristig gesundes und qualitativ hochwertiges Fleisch von Tieren zu erzeugen, die nicht unter katastrophalen Bedingungen leben müssen. Das Gut Hirschaue in Birkholz ist eines dieser Biobetriebe, welches sich vorbildlich auf die Prävention der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet hat. Ein Ausbreiten der Krankheit auf diesen Betrieb, wird durch zahlreiche Maßnahmen unmöglich gemacht. Zudem stehen die Tiere unter einer ständigen Kontrolle, so dass die Seuche auch zukünftig keine Chance hat, sich hier auszubreiten und im schlimmsten Fall als verseuchtes Fleisch vermarktet zu werden. Nebenbei bemerkt ist die Afrikanische Schweinepest für den Menschen ungefährlich.

Im Land Brandenburg hat man sich auf zwei Methoden konzentriert, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. 1. Durch die Aufstellung von Zäunen und 2. Durch die präventive Jagd. Beide Methoden eignen sich nicht, um die Ausbreitung zu verhindern, sie werden die Verbreitung höchstens verlangsamen. Denn eines ist sicher: Die Afrikanische Schweinepest wird sich über das gesamte Bundesgebiet ausbreiten.

Umso wichtiger ist es jetzt zu überlegen, wie wir damit umgehen werden. Eine Ausrottung des gesamten Wildschweinbestandes in der Bundesrepublik, ist nicht nur gesetzeswidrig sondern auch aus ethischen Gründen nicht vertretbar. Wenn also eines absolut klar ist: Dass sich die Afrikanische Schweinepest im ganzen Land ausbreiten wird, dann müssen wir sofort überlegen, wie wir damit umgehen werden. Durch Präventionsmethoden können sich Biobetriebe sicher vor der Krankheit schützen, auch wenn sie sich inmitten von Restriktionszonen befinden. Daher ist es jetzt von großer Bedeutung, dass die Schweine im Gut Hirschaue weiterhin in Freilandhaltung leben dürfen. Ist dies nicht der Fall, droht allen Bio-Schweinebetrieben in Deutschland nicht nur die Notschlachtung, sondern auch für Jungbauern wird diese Art der Haltung so unattraktiv gemacht, dass wir in Deutschland weiterhin Biofleisch importieren müssen, weil es hier nicht gelingt, optimale Bedingungen für Biobetriebe zu schaffen. Das wäre ein großes Armutszeugnis für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in der Bundesrepublik.

 

Update am 11. März 2021

Eine Notschlachtung  ist jetzt angeordnet. Der Biobetrieb wird gerichtlich gegen die Schlacht-Anordnung vorgehen.

Wer diese Anordnung erteilt hat, hat die Art der Ausbreitung nicht verstanden: Die Afrikanische Schweinepest verbreitet sich NICHT über die Luft (wie z.B. bei der Vogelgrippe) sondern über Exkremente von Wildschweinen am Boden, die man leicht vom eigenen Hof fernhalten kann.


Quelle:

Schweinehaltung: Bestand im Landkreis Oder-Spree 2019

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