6. Januar 2015

Neue Fahlenbergbrücke: Kleine Anfragen im Berliner Abgeordnetenhaus


Drucksache 17 / 15 155

Schriftliche Anfrage

17. Wahlperiode

Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE)

vom 12. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2014) und Antwort

Aktueller Stand zum Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke


Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welchen Stand haben die Planungen zum
Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke und welche Planungsschritte
sind noch zu leisten?
Antwort zu 1: Die Planungen zum Ersatzbau der Neuen
Fahlenbergbrücke wurden noch nicht begonnen. Aktuell
werden in Vorbereitung der Planung Bestandsvermessungen
und Kartierungen durchgeführt sowie der Bestand
und die Ausbauentwicklungen der Medienträger festgestellt.
Im Anschluss daran werden die Planungsleistungen
ausgeschrieben. Derzeit ist mit einem Planungsbeginn
nicht vor Ende 2015 zu rechnen.

Frage 2: Ist für die Zeit des Neubaus eine Aufrechterhaltung
des Verkehrs zwischen Berlin-Müggelheim und
der Gemeinde Gosen-Neu Zittau geplant (Behelfsbrücke,
halbseitiges Bauen…)? Wenn ja, in welcher Form und
ggf. mit welchen Einschränkungen?

Frage 3: Wenn nicht, wie soll die Busverbindung und
wie die ärztliche Notversorgung gewährleistet bleiben?

Frage 4: Inwieweit wurden bzw. werden umweltrechtliche
Belange bei der Planung berücksichtigt?
Antwort zu 2 bis 4: Im Zusammenhang mit den technischen
Planungen werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung
des Verkehrs (u.a. Behelfsbrücke, halbseitiges
Bauen) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden
umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche
Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Bei
der Gewichtung aller Belange kommt der verkehrlichen
Relevanz der Straße für den Individual- und Wirtschaftsverkehr,
aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr
eine besondere Bedeutung zu.

Frage 5: Wann ist mit Beginn der Baumaßnahmen zu
rechnen?
Antwort zu 5: Entsprechend derzeitigem Planungsstand
ist von einem Baubeginn im Jahr 2018 auszugehen.

Berlin, den 23. Dezember 2014
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
...............................
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)



_________________________________________________________________________________

Drucksache 17 / 13 272 

Schriftliche Anfrage 
17. Wahlperiode   

Schriftliche Anfrage 

des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) 

vom 20. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2014) und  Antwort 

Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke 
  
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 
Schriftliche Anfrage wie folgt:   

Frage 1: Welche Schäden bestehen an der Neuen 
Fahlenbergbrücke die dazu führen, dass die Brücke durch 
einen Neubau ersetzt werden muss? 

Antwort zu 1: Im Jahr 2010 wurden im Zuge der 
Grundinstandsetzung Schäden in den Unterbauten festge- 
stellt, welche am geschlossenen Bauwerk nicht erkennbar 
waren. Beim Freilegen der Betonkonstruktionen wurden 
große Risse festgestellt. Weiterhin zeigte sich, dass die 
Alkali-Kieselsäure-Reaktion in den Betonunterbauten 
massivere Zerstörungen verursacht hatte. Eine wirtschaft- 
liche Instandsetzung der Unterbauten war nicht mehr 
möglich. 

Frage 2: Bestehen für diese Brücke zurzeit Nutzungs- 
einschränkungen? Wenn ja, welche? 

Antwort zu 2: Es musste eine Reduzierung der zuläs- 
sigen Geschwindigkeit auf der Brücke durch Beschilde- 
rungen beidseitig unmittelbar vor dem Bauwerk auf 30 
km/h angeordnet werden. 

Frage 3: Wann ist der Neubau dieser Brücke geplant? 

Antwort zu 3: Die Planungen zum Brückenneubau 
werden ab 2014 mit dem Ziel eines Baubeginns zum 
Jahreswechsel 2015/2016 durchgeführt. Die Bauzeit be- 
trägt ca. 2 Jahre. 

Frage 4: Wie wird gewährleistet, dass die Brücke bis 
zum geplanten Neubau nutzbar bleibt? 

Antwort zu 4: Nach Feststellung der unter 1 genannten 
Schäden wurden die erforderlichen Sicherungsmaßnah- 
men geplant und statisch dimensioniert. Diese Planung 
wurde nach Prüfung durch einen Prüfingenieur in vollem 
Umfang ausgeführt und danach der Verkehr in beide 
Fahrtrichtungen, jedoch mit der unter 2 beschriebenen 
Geschwindigkeitsreduzierung, freigegeben. 

Frage 5: Ist für die Zeit des Neubaus der Brücke die 
Errichtung einer Behelfsbrücke geplant bzw. erfolgt der 
Neubau der Brücke neben der alten, so dass die Straßen- 
verbindung zwischen Berlin-Müggelheim und Gosen 
ohne weitere Einschränkungen auch in der Zeit der Brü- 
ckenerneuerung bestehen bleibt? 

Antwort zu 5: Die Planungen zum Neubau der Neuen 
Fahlenbergbrücke sollen im Jahr 2014 aufgenommen 
werden. Im Zusammenhang mit den technischen Planun- 
gen werden natürlich auch Untersuchungen zur Aufrecht- 
erhaltung des Verkehrs (u.a. Behelfsbrücke) durchgeführt. 
Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche 
Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und 
planrechtlich zu erörtern sein.  

Frage 6: Wenn zu 4. nein, warum nicht und wie soll 
die Verkehrsverbindung inklusive der Busverbindung 
(Linie 369) alternativ hergestellt werden? 

Antwort zu 6: Siehe Antwort zu Frage 5. 
  

Berlin, den 06. März 2014  


In Vertretung 

C h r i s t i a n   G a e b l e r 
............................... 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 


(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014) 

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. 
Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen