Gosen-Neu Zittau

15. Juli 2014

Spenden

Liebe Wählerinnen und Wähler,

die Brandenburger Landtagswahl ist am 14. September 2014.

Ich freue mich sehr über finanzielle Unterstützung im Landtagswahlkampf. Auch sehr kleine Beträge ab 3 Euro helfen uns dabei den Wahlkampf erfolgreich zu gestalten.

Vielen Dank!

Ihre Anja Grabs
Brandenburger Direktkandidatin im Wahlkreis 27*
Bündnis 90/Die Grünen


Bankverbindung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Oder-Spree
Verwendungszweck: "Anja Grabs Landtagswahlkampf"
IBAN: DE15430609671163711100
BIC: GENODEM1GLS
GLS BANK Bochum

GRÜNE Spendenethik: Offenheit und Transparenz
Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Wegen des Spendenskandals der CDU ist die Öffentlichkeit für das Thema Parteispenden eher negativ sensibilisiert. Gegen schwarzen Filz hilft aber nur Offenheit und Transparenz. Deshalb stellen für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Regelungen des Parteiengesetzes den Mindeststandard dar.
Aktive Spendenwerbung
Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.
Wenn Sie eine Aktion wie einen Wahlkampffonds o.ä. zum Anlass einer Spende nehmen, fließt dieses Geld dem Etat der Bundespartei zu und wird in Übereinstimmung mit unserer Satzung für das Aktionsziel eingesetzt.
Grenzen der Spendeneinwerbung
Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:
  • Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
  • Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
  • Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands
  • Spenden über 1000 EUR mit ausländischer oder 500 EUR mit unklarer Herkunft

Prüfung und Spendenquittung
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Die Spenderinnen und Spender erhalten am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.
Vertraulichkeit und Rechenschaftslegung
Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Sie einer Speicherung Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht.
In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, bei Beträgen über 10.000 EUR unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders. Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

*Wahlkreis 27 in Brandenburg:

Königs Wusterhausen
Storkow (Mark)
Tauche
Bad Saarow
Diensdorf-Radlow
Langewahl
Reichenwalde
Wendisch Rietz
Gosen-Neu Zittau
Rauen
Spreenhagen

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