18. Januar 2017

Der externe Kompost


von Anja Grabs (Befürworterin der Pflicht-Biotonne)

Je kürzer und laubfreier der Rasen, je „geleckter“ der Garten, desto mehr Hass wird der Natur entgegengebracht. So werden wertvolle Gartenabfälle, die sich wunderbar zum Kompostieren eignen als „Dreck“ bezeichnet. Man scheut keine Mühen, Kosten und Zeit um das Efeu an Fassaden zu entfernen. Argument: Die Fassadenbegrünung kann bei Schneelast im Winter herabstürzen. Falls jemand so etwas jemals im Leben beobachtet hat, den bitte ich darum Fotos davon zu machen und mir zu schicken, denn Fassadenbegrünung ist ja für vieles bekannt, aber nicht dafür unschuldige Passanten zu erschlagen. So wurde in Gosen eine Fassadenbegrünung entfernt um nun die hässlichste Wand des Dorfes freizulegen mit den noch hässlicheren Graffiti, das nun wieder sichtbar wird und dazu einlädt erneuert und ergänzt zu werden, wo nun kein Grün bzw. „Dreck“ mehr im Weg ist. Wohin nun mit nervenden Gartenabfällen? Oft und auch in diesem Fall werden sie innerhalb von drei Metern Entfernung in die Natur entsorgt, Hauptsache außerhalb des eigenen Gartenzaunes. Hauptsache bequem. Die illegale Entsorgung findet grundsätzlich tagsüber statt, während jeder Passant dabei Zeuge werden kann. Die Täter sind meistens uneinsichtig und bagatellisieren ihr Tun, selbst wenn die Abfälle inmitten eines Naturschutzgebietes oder an einem Gewässerrand entsorgt werden. Wer noch nie kompostiert hat, sagt auch gerne Sätze wie „Das verrottet nie, wenn ich das kompostiere.“, dabei kann ich versichern, dass alle Gartenabfälle früher oder später verrotten, es ist nur eine Frage der Zeit. Wo englischer Rasen den Gänseblümchen im Garten vorgezogen wird und die leblose Thujahecke den Garten umfriedet, gibt es oft keinen Kompost. Der für den Garten benötigte Kompost wird absurderweise für Geld eingekauft, obwohl man ihn gratis aus dem eigenen Garten haben könnte.

Wohin denn nun mit Gartenabfällen im Landkreis Oder-Spree?           
Es gibt drei Möglichkeiten entweder:
1. Kompost im Garten
oder
2. Hausmüll
oder
3. Grünabfallsäcke

Obwohl die Biotonne ab 2015 Pflicht wird, wehrt sich das Kommunale Wirtschaftsunternehmen (KWU) Entsorgung und will sich eine Ausnahmeregelung zunutze machen. Die Menschen in den ländlichen Regionen kompostieren selbst, so lautet ein Argument. Dies hört sich erstmal logisch an, ist jedoch ein Trugschluss, da die illegale Entsorgung von Gartenabfällen in der freien Natur zu den größten von Menschen gemachten Problemen im Naturschutz gehört, insbesondere hier im Landkreis Oder-Spree.

Update im April 2016
Die Märkische Oderzeitung berichtete am 4. April 2016, dass das KWU sich nicht länger vor der Biotonne drücken kann und sie spätestens ab 2020 per Gesetz eingeführt werden muss. Es kann allerdings sein, dass bereits dieses Jahr darüber im Kreistag beschlossen wird, da im Moment in der KWU-Verwaltung in Fürstenwalde die heiße Planungsphase dafür läuft. Ich werde dann im Kreistag für die Einführung der Biotonne stimmen.

Update im Januar 2017
Die Biotonne wurde als "Modellversuch" in einem ausgewählten Modellgebiet mit einigen wenigen Gemeinden im Landkreis Oder-Spree eingeführt. 

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