BEESKOW - Bündnis 90/Die Grünen haben am 24. September die
Naturdenkmalverordnung im Kreistag Oder-Spree abgelehnt. Grund war ihr knapp
mehrheitlich abgelehnter Änderungsantrag, um die Kategorie „Absterbend“ in der Verordnung
zu streichen. „Uns ist keine Naturdenkmalverordnung bekannt, in der explizit
absterbende Bäume nicht aufgenommen werden dürfen. Der Absterbeprozess bei
Bäumen kann mehrere Jahrhunderte andauern, ohne dass man es ihnen auf den
ersten Blick ansieht. Es wurden dutzende Eichen und andere Baumarten aus der
Verordnung gestrichen, weil sie sich im Moment im „Absterben“ befinden.
Naturdenkmäler sind in erster Linie Sehenswürdigkeiten, die Botschafter des
Umweltgedankens sind. Sie haben vor allem einen didaktischen Wert. Absterbende
Bäume nehmen, weil sie in unserer Landschaft durch Fällungen immer seltener
werden, einen immer höheren Stellenwert für Umweltbildung und Wissenschaft
ein.“, so die Fraktionsvorsitzende Sabine Niels. Die Naturdenkmalverordnung wurde
zwar mehrheitlich vom Kreistag beschlossen, sie ist jedoch nicht statisch. So
können Gemeinden zu jeder Zeit im Kreis beantragen, neue Naturdenkmäler in die
Verordnung aufnehmen zu lassen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen