Beeskow (MOZ) Der überarbeitete Entwurf einer neuen Verordnung über die Naturdenkmäler im Kreis enthält nun 68 Objekte. Zuvor war das Papier den Trägern der öffentlichen Belange zugegangen und anschließend drei Monate öffentlich ausgelegt worden.
Im Ergebnis sind nun 68 Naturdenkmäler in der Liste zusammengefasst worden. Sie soll künftig Gegenstand einer neuen Verordnung sein . Naturdenkmäler sind jene Baumriesen, Gesteinsformationen oder Landschaftsobjekte, die mit einer gelben Eule gekennzeichnet sind. Naturdenkmäler sind häufig in Wanderkarten eingezeichnet und werden gerne touristisch beworben.
Insgesamt werden in dem neuen Entwurf neun neue Objekte als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt: Quelle und Quelltal bei Chossewitz, die Stelzenkiefern am Werlsee, die Eiche am Schulweg in Diensdorf-Radlow, die Kiefern auf den Gosener Bergen, die Pechkiefer in Storkow, die Wildbirne und die Eiche an der Spree in Briescht sowie die Eichengruppe in Rocher.
Der Entwurf, den die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses auf ihrer jüngsten Sitzung zur weiteren Beschlussfassung weiterempfohlen haben, ist das Ergebnis eines langwierigen Rechercheprozesses, wie Karoline Witte, Sachgebietsleiterin in der Unteren Naturschutzbehörde, darstellte. Seit 2005 haben Gutachter im Auftrag des Kreises insgesamt mehr als 900 Objekte erst in schriftlichen Quellen, Publikationen und Archivangaben, erkundet und dann auch in der Landschaft aufgesucht, bestätigt oder als unbestätigt festgestellt. Das Ergebnis war eine Liste von 255 Naturdenkmälern.
Im Herbst 2013 begann dann das Verfahren zur Neufassung der "Verordnung über die Naturdenkmäler im Landkreis Oder-Spree". Der Naturschutzbeirat befasste sich mit der Vorschlagsliste. Im November bis Dezember wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt, anschließend, von Januar bis Anfang April, wurde die Liste öffentlich ausgelegt. Die Ergebnisse sind nun in dem neuen Entwurf eingearbeitet.
Bedenken äußerte die Abgeordnete Anja Grabs von Bündnis 90/Die Grünen. Die Herausnahme von Bäumen, deren Rest-Lebenserwartung von Baumschutzgutachern geringer als 20 Jahre erachtet wurden, hält sie für bedenklich. Auch ein sterbender Altbaum könne ein schützenswertes Objekt sein. Sobald er nicht mehr in der Liste der Naturdenkmäler enthalten sei, könnten die Eigentümer in Versuchung geraten, die Säge anzusetzen, allein schon, um Verkehrssicherheitspflichten zu erfüllen.
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