21. November 2015

SPD gibt Biber in Brandenburg zum Abschuss frei

Biber                                                (Foto: Patrick Seifert)


von Anja Grabs 

30. April 2015
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) gibt jetzt den Biber in Konfliktfällen zum Abschuss frei. 

Was er nicht weiß: Durch den Abschuss des Bibers rückt unverzüglich ein neues Tier in das freigewordene Territorium nach. Der Abschuss ist demnach keine Lösung und muss schon aus ethischen Gründen verhindert werden, da der erlegte Biber nicht auf dem Speiseteller sondern im Mülleimer des Menschen landet. 

Ich begrüße die Einstellung von zwei Bibermanagern in Brandenburg, aber sie sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Der Biber lebt jetzt dauerhaft in Brandenburg und benötigt ein gut funktionierendes Management. 

Die Biberzahlen in Brandenburg haben jetzt, aufgrund des bisherigen Tötungsverbotes, ihren Höchststand erreicht und sind mittlerweile leicht rückläufig. Es gibt keinen Bedarf die Bestandszahlen künstlich durch Tötung zu kontrollieren. Die Natur reguliert sich von selbst. 

Eine Panikmache vor dem Biber, der laut Biberverordnung „eine Gefahr für Leib und Leben“ darstellen kann ist kontraproduktiv in der jetzigen Phase, in der Erfahrungen im artgerechten Umgang mit dem Biber in Konfliktfällen gesammelt werden. 

Sind beispielsweise Hochwasserschutzanlagen durch den Biber beschädigt, kommt die darauf folgende Freigabe zum Abschuss einer Rache an dem Tier gleich, was als Armutszeugnis für die wichtigen naturschutzfachlichen Aufgaben des Ministers gesehen werden kann.

Die Biberverordnung

Update am 21. November 2015
Laut Umweltminister Jörg Vogelsänder sind 20 Anträge aus dem Landkreis Märkisch Oderland für Maßnahmen gegen Biber und ihre Bauten positiv entschieden worden. 

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