18. Januar 2020

Landwirtschaftliche Transporte: Kleine Anfrage im Kreistag Oder-Spree

Der Abtransport solcher Silageballen ist mittels LKW machbar. Die Frage ist nur: Welche Straßen dürfen die 40 Tonner befahren? Es geht um Lärm, Emissionen und Straßenschäden.
Salzwiesen in Storkow

(Foto: Anja Grabs)


Anfragensteller: Oliver Heisel, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Oder-Spree

1. Welche in Verbindung mit der damaligen Betriebsgenehmigung von AGRAVIS angegebenen Fahrten kennt die Kreisverwaltung?


Antwort:

Es handelt sich hier bei dem Standort in Fürstenwalde um ein Betrieb nach BImSchG. Etwaige Kenntnisse zu angegebenen Fahrten könnten somit möglicherweise nur beim Landesumweltamt  vorliegen.

2. Gibt es eine Erhebung über die Zahl der Transporte?


Antwort:

Nein, eine Erhebung ist der Kreisverwaltung nicht bekannt und wird durch diese nicht durchgeführt.

3. Welche Untersagungen durch die Kreisverwaltung, das Land oder den Bund gelten aktuell für die B168 / Ortsdurchfahrung Beeskow entsprechend dem Antrag A11 / 12 der letzten Kreistagssitzung am 4. Dez. 2019?


Antwort:

Derzeit gibt es durch die Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree keine Untersagungen zum Befahren der B 168 Ortsumfahrung Fürstenwalde bzw. B 87/246 Ortsumfahrung Beeskow. Es gibt ebenfalls auch keine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Die derzeit geltenden Verkehrsbeschränkungen ergeben sich aus der verkehrsrechtlichen angeordneten Verkehrsbeschilderung und den damit einhergehenden Sach- und Rechtslagen zum Verkehrszeichen 331.1 und 331.2 Kraftfahrstraße sowie der VwV zu genannten Verkehrszeichen.

4. Welche Landwirte sind betroffen, die Transporte zur AGRAVIS unternehmen?


Antwort:

Fast alle regional ansässigen Landwirte (ca. 400) und überregionale Landwirte, z.B. aus Frankfurt (Oder) oder anderen Orten unternehmen Transporte zur AGRAVIS.

5. Welche regelmäßigen und unregelmäßigen Fahrten werden von den Landwirten angegeben? Wie werden diese zahlen- und massenmäßig dokumentiert?


Antwort:

Eine Dokumentation findet nicht statt. Eine Erfassung von Fahrten wäre nur möglich, wenn für diese Ausnahmegenehimgungen beantragt würden (Siehe Antwort auf Frage 3).

6. Welche Fahrten müssen -warum- zwingend über Hauptstraßen fahren?


Antwort:

Das Problem überfüllter Straßen vor allem zu Erntezeiten ist aber hinreichend bekannt. Vor allem die Lindenstraße in Fürstenwalde ist von dieser Problematik betroffen.

7. Welche Steuern zur Beteiligung an der Gesamtlast werden für die Fahrzeuge der Landwirte erhoben?


Antwort:

Der Landkreis selbst erhebt keine Steuern oder andere Abgaben für die Straßenbenutzung. Darüber hinaus sind Steuern - auch die KFZ-Steuer - per Definition nicht zweckgebunden.

8. Welche Absicherungen gibt es bei Überbreiten der Fahrzeuge


Antwort:

Die Zuständigkeit zur Durchführung von Großraum- und
Schwerlasttransporten obliegt dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) des Landes Brandenburg. Der Landkreis Oder-Spree ist lediglich im Anhörverfahren beteiligt.


Stand der Antworten: 15. Januar 2020

Zum Weiterlesen:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen