Gosener Eiche im September 2013 |
Die Gosener Eiche verliert vermutlich ihren Schutzstatus als
Naturdenkmal. Sie ist das einzige Gosener Wahrzeichen und befindet sich auf dem
Gosener Wappen. Vermutlich wurde sie zur Gründung Gosens vor über 250 Jahren gepflanzt.
Sie befindet sich im Ortskern. Eichen können über 1000 Jahre alt werden. Das
der Baumstamm mit dem Alter hohl wird ist ein natürlicher Prozess und gilt für
alle alten Eichen. Aufgrund der exponierten Lage an der Straßenkreuzung ist es
schwierig die Eiche in Ruhe absterben zu lassen, was weitere Jahrzehnte, wenn
nicht sogar Jahrhunderte dauern würde. Die Gemeinde ist verpflichtet eine
Standsicherheit zu gewährleisten. Nicht immer ist es notwendig solche Bäume zu
fällen. Mithilfe von Gurten und anderen Hilfsmitteln können ausladende Äste
meist stabilisiert werden. Ein Kronenschnitt reduziert das Bruchrisiko.
Pflegemaßnahmen und Baumgutachten bezahlte bisher der Landkreis.
Zitat vom Umweltamt in Beeskow im Oktober 2013:
„Die Eiche ist ein Wahrzeichen in Gosen. Sie ist seit 1938
unter Schutz. Das Amt Spreenhagen hat im Jahr 2003/2004 die Untere
Naturschutzbehörde beauftragt, sie in den Folgejahren begutachten und pflegen
zu lassen. Es war damals bereits klar, dass der Pilzbefall zum Problem werden
kann. Inzwischen ist die Restwandstärke so gering, dass der Baum nicht
standsicher ist.
Wir werden ihn daher leider nicht mehr als Naturdenkmal
weiterführen können. Der Standort dicht an der Bushaltestelle bzw. an der
Kreuzung lässt es nicht zu, ihn als Biotopbaum weiter zu erhalten.“
Zitat vom Baumgutachter im Oktober 2013:
„Am Naturdenkmal wurde im Juli 2010 eine eingehende
Untersuchung durchgeführt... Dazu wurden zunächst mehrere Messungen der
Restwandstärke mit dem Resistographen F – 400S durchgeführt und eine
Fotodokumentation angefertigt. Danach wurde mit der Software LET 1.0 eine Lastabschätzung
durchgeführt, um das erforderliche Ausmaß des Kronenrückschnittes festzulegen.
Der Kronenrückschnitt wurde im November 2010 durchgeführt.
Danach wurde der Baum in ca. 9 bis 12 monatlichen Abständen
regelmäßig kontrolliert, letztmalig am 14.06.2013. Da für die Versorgung einer
derartig stark reduzierten Krone nur wenige cm des äußeren Stammbereiches
erforderlich sind, ist die Vitalität des Baumes entsprechend gut. Durch den
dadurch bedingten Zuwachs erhöht sich aber regelmäßig die Masse der Krone, was
bei einem dermaßen hohlen bzw. von Braunfäule befallenen Stamm, zu einem erhöhten
Bruchrisiko führt. Das heißt, es ist unter Berücksichtigung der Fäuleentwicklung
in regelmäßigen Abständen eine Gewichtsreduzierung erforderlich. Zurzeit wird
eingeschätzt, dass ein Kronenrückschnitt um ca. 1,00 m in der Höhe und Breite
vor dem nächsten Neuaustrieb erforderlich ist. Insofern ist auch absehbar, dass
der Baum mit steigender Fäuleausbreitung durch die Rückschnitte Schritt für
Schritt „aufgezehrt“ wird. Daher ist bei der Durchführung solcher Maßnahmen
auch stets die Zumutbarkeit im Verhältnis zum erreichbaren Erfolg zu
beurteilen. Da eine Schnittmaßnahme an diesem Baum (inkl. verkehrsrechtl.
Anordnungen, Baustelleneinrichtung und Durchführung) ca. 450 bis 600 Euro
kosten kann, ohne einen mittelfristigen Erfolg abzusichern, muss auch ein
Baumersatz in Betracht gezogen werden.
Zitat vom Baumgutachter im Jahr 2010:
„...Insofern war es wichtig die Restwandungen des Stammes zu
überprüfen und ggf. entsprechende Schnittmaßnahmen festzulegen. Dazu wurde mit
dem Resistographen 3 Bohrungen auf Höhe der Fäule (ca. 110 cm) durchgeführt.
Diese ergaben eine Restwandstärke von ca. 14 cm (ohne Rinde). Mit Hilfe des
L.E.T. Programmes zur Lastabschätzung an Bäumen wurde mit den gewonnenen Werten
eine Lastabschätzung durchgeführt. Es ergab sich ein t/R Verhältnis
(Restwand/Radius) von 0,24. Nach Mattheck ist davon auszugehen, dass Bäume mit
einem t/R Verhältnis von 0,3 noch hinreichend stand- bzw. bruchsicher sind,
darunter nimmt die Gefahr eines Bruches zu.
Um die Verkehrssicherheit des Baumes wieder herzustellen,
ist eine Reduktion des Windmomentes um ca. 46,6 % erforderlich. Dazu ist die
Krone in der Höhe um ca. 2 bis 2,5 m einzukürzen, seitlich ist eine Reduzierung
von jeweils 1 bis 1,5 m erforderlich.“
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