27. August 2014

Gosener Eiche stirbt in den kommenden 20 Jahren ab

Gosener Eiche: ca. 250 Jahre alt. Der Stamm ist, wie bei allen alten Eichen, hohl.
Ihr Sterbeprozess wird beschleunigt aufgrund von 
a) Salzstreuung auf der Straße
b) Kronenschnitt (um Verkehrssicherheit zu gewährleisten) sowie durch 
c) das Abräumen von Laub im Herbst (und somit Entzug des natürlichen Düngers).                                                                                                         (Foto: Anja Grabs)


GOSEN – Laut Umweltamt wird der Wappenbaum und einziges Wahrzeichen von Gosen, die Gosener Eiche, innerhalb der kommenden 20 Jahre auf natürliche Weise absterben.

Damit rechtfertigte das Umweltamt am 27. August in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr, auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Anja Grabs (Bündnis 90/Die Grünen) ihre Entscheidung, der Gosener Eiche den Schutzstatus des Naturdenkmals abzuerkennen.

In der Naturdenkmalverordnung, die am 24. September im Kreistag beschlossen wird, steht als eine der Kategorien den Schutzstatus abzuerkennen:

„Absterbend – das Objekt ist noch vorhanden, die verbleibende Lebensdauer aber gering.“

Mit der „verbleibenden Lebensdauer“ sind laut Umweltamt 20 Jahre gemeint.

Die Naturdenkmalverordnung sieht vor mithilfe einer Inventarisierung die Anzahl von 255 Naturdenkmälern auf 68 zu reduzieren. Diese starke Reduzierung ist gerechtfertigt, weil es sich oftmals um schriftlich festgehaltene Naturdenkmäler aus Verordnungen und Beschlüssen aus der Zeit von 1936 bis 1993 handelt, welche heute oftmals einfach nicht mehr existieren oder nicht mehr auffindbar sind.

Naturdenkmäler werden nicht aus ökologischen Gründen oder aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes unter Schutz gestellt. Sie dienen vor allem als „Botschafter des Umweltgedankens“ und sind in Deutschland vor allem für die Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis da. Sie sind ein Besuchermagnet und haben einen hohen didaktischen Wert.

Wird einem Baum der Schutzstatus des Naturdenkmals aufgrund der Naturdenkmalverordnung entzogen, kann die zuständige Gemeinde diesen Baum mithilfe einer eigenen Baumschutzsatzung unter Schutz stellen.

Anja Grabs empfiehlt der Gemeinde Gosen – Neu Zittau dringend die Gosener Eiche selbst unter Schutz zu stellen damit eine Gefährdung durch eine Baumfällung ausgeschlossen wird. Der Baum muss weiterhin durch einen jährlichen Pflegeschnitt verkehrssicher gehalten werden. Die Kosten hierfür (ca. 600 Euro pro Schnitt) hat bisher der Landkreis übernommen.

Im Zuge des Neubaus des Buswendeplatzes wollte der damalige Bürgermeister Horst Buch (SPD) damals den Baum bereits fällen lassen, er blieb lediglich erhalten weil er Naturdenkmal war.

Ob die Gosener Eiche wirklich höchstens noch 20 Jahre leben soll ist äußerst fragwürdig. Der Baum ist vital und weißt lediglich eine geringe Restwandstärke des Stammes auf, die sich aber in den letzten Jahren nicht verschlechtert hat. Das Absterben eines Baumes gehört zum natürlichen Lebensprozess dazu und kann mehrere Jahrhunderte dauern. Alte Eichen zeigen ihren Sterbeprozess immer durch ihren dann hohl werdenden Stamm an. Das Umweltamt räumte ein, dass es selbstverständlich sehr schwierig sei eine genaue Aussage zu machen, wie lange ein Baum noch leben wird. 

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