Gosen-Neu Zittau

15. Juli 2015

Die Pflege von Rosskastanien

Blätter der Rosskastanie, geschädigt durch die Kastanienminiermotte
(Foto: Achim Raschka)


Am 14. Juli 2015 wurde ich als Naturschutzhelferin in die Karl-Liebknecht-Straße in Neu Zittau gerufen, um die Baumpflege einer Gewöhnlichen Rosskastanie zu besprechen.

In der Straße wurden Gewöhnliche Rosskastanien vor circa 170 Jahren als Alleebäume gepflanzt.

Die Art gilt als Neophyt, da sie in Südosteuropa beheimatet ist.

Die Kastanien sind von der Rosskastanienminiermotte befallen, weshalb die Anwohner richtigerweise das Laub regelmäßig entsorgen.

Die Rosskastanienminiermotte führt nicht zum Absterben der Bäume. Allerdings sehen die Bäume bereits im Sommer wie „Herbstbäume“ aus, da die Blätter frühzeitig braun werden und abfallen sowie stark befallene Bäume deutlich kleinere Früchte aufweisen. Es existieren noch keine Langzeiterkenntnisse, da sich die Rosskastanienminiermotte erst in den 1990er Jahren in ganz Europa rasant ausgebreitet hat. Es ist aber davon auszugehen, dass die Bäume von ihr geschwächt werden und vermutlich nicht in der Lage sind ihr mögliches Höchstalter von 300 Jahren zu erreichen. 

Falls Sie eine Rosskastanie direkt vor Ihrer Haustür zu stehen haben, empfehle ich folgende Pflegemaßnahmen:

Laubentfernung
Das Laub sollte ganzjährig entfernt und über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Kompostierung im Garten reicht nicht aus, da das Laub verrottet, während die Puppen jedoch weiterleben. An heruntergefallenen Blättern sitzen die Larven, die sich bereits nach 2-3 Tagen in den Boden verkriechen und dort überwintern.

Meisenkasten
Das Aufhängen von Meisenkästen in der Nähe oder an Kastanien führt zu einer Förderung von Blau- und Kohlmeisen, die zu bestimmten Zeiten in größeren Trupps Blatt für Blatt nach Miniermotten absuchen und vertilgen. An solchen Bäumen fällt nur der untere Teil der Blätter vor dem Herbst ab.

Hainbuchenhecke
Ich empfehle grundsätzlich das Austauschen von Thujahecken oder anderen fremdländischen Sträuchern mit einheimischen Heckenpflanzen. Hainbuchenhecken (Carpinus betulus) bieten der hier vorkommenden Südlichen Eichenschrecke einen Lebensraum, welche ganz gezielt die Minen der Kastanienblätter aufbeißt und Larven und Puppen frisst.

Neupflanzung
Ich empfehle auf die Neupflanzung von Rosskastanien zu verzichten und stattdessen einheimische Baumarten zu verwenden.

Zum Weiterlesen

9. Juli 2015

Flüchtling aus Verzweiflung aus dem Fenster gesprungen

von Willkommen in Oberhavel

HENNIGSDORF - Am Morgen des 8. Juli sprang ein Flüchtling im Übergangswohnheim Stolpe-Süd in Hennigsdorf aus dem Fenster des 2. Stocks. Zunächst lag er auf der Intensivstation eines Berliner Krankenhauses, konnte jetzt aber glücklicherweise auf eine andere Station verlegt werden. 

Ein Mitbewohner berichtet, dass der Verzweifelte vor seinem Haus einen Polizeiwagen habe halten sehen. Aus Angst vor einer Abschiebung habe er panikartig sein Zimmer verlassen. Er habe mehrfach gesagt, dass er sich eher umbringen würde als abgeschoben zu werden. Bereits dreimal zuvor sei die Polizei gekommen, um ihn abzuholen, zuletzt am 22. Juni um 4 Uhr morgens. Und dies, obwohl nach Aussagen der Rechtsanwältin die Frist für eine Abschiebung nach Spanien Anfang Juni dieses Jahres abgelaufen sei. Mit solchen unrechtmäßigen Aktionen nimmt die Ausländerbehörde in Kauf, dass Menschen aus Verzweiflung ihr Leben aufs Spiel setzen. Darüber hinaus versetzt die permanente Polizeipräsenz die zum Teil traumatisierten Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft unnötig in Angst und Panik und steht in eklatantem Widerspruch zu einer Willkommenskultur, die viele Engagierte in Hennigsdorf aufzubauen versuchen. 

Wir kennen den Schwerverletzten als einen ruhigen Menschen. Er kommt regelmäßig zum Deutschunterricht, zu den monatlichen Treffen der Initiative "Willkommen in Oberhavel" und besucht den Gottesdienst der örtlichen Kirchengemeinde. Kürzlich hat sich eine mögliche berufliche Perspektive für ihn aufgetan. Aber in den letzten Wochen lebte er in großer Angst vor einer Abschiebung nach dem Dublin-Verfahren. 

Das Dublin-Verfahren, auf das sich die europäischen Länder geeinigt haben, sieht vor, dass Asylsuchende in dem Land Asyl beantragen müssen, in dem sie zuerst Fuß auf den europäischen Kontinent gesetzt haben. Dies führt dazu, dass Flüchtlinge in großer Unsicherheit leben und jahrelang von Land zu Land umherirren müssen. In Ländern wie Polen, Ungarn, Bulgarien und der Slowakei müssen sie Inhaftierungen, rassistische Übergriffe und soziales Elend fürchten, in Ländern wie Italien und Spanien ein Leben auf der Straße ohne jegliche soziale Absicherung. Deshalb wird das Verfahren von vielen Menschen, Hilfsorganisationen und Kirchen kritisiert: das Dublin-Verfahren zerstört Menschenleben. Menschen sind keine Objekte, die man beliebig hin- und herschieben darf. Das Dublin-Verfahren muss außer Kraft gesetzt werden - sofort. 

29. Juni 2015

Gibt es eine Leinen- oder Maulkorbpflicht in Brandenburg?


Die als gefährliche geltende Hunderasse Cane Corso mit Frauchen.                                    
(Foto: appliedvitals)



Es gibt keine allgemeine, in allen Situationen anwendbare, Leinen- oder Maulkorbpflicht in Brandenburg. Gehört der Hund nicht einer „gefährlichen Hunderasse“ an und ist er vom Halter abrufbar, muss er auf den Gehwegen der Gemeinde weder eine Leine, noch ein Maulkorb tragen.

Laut Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, muss der Hund lediglich in folgenden Situationen angeleint werden:

  1. bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  2. auf Sport- und Campingplätzen
  3. in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen
  4. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
  5. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen.

Ein Maulkorbzwang besteht bei:

  1. jedem Hund in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
  2. einem „gefährlich“ geltenden Hund, außerhalb des befriedeten Besitztums

Hunde folgender Rassen gelten als „gefährlich“:

  1. American Pitbull Terrier
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Bullterrier
  4. Staffordshire Bullterrier
  5. Tosa Inu
  1. Alano
  2. Bullmastiff
  3. Cane Corso
  4. Dobermann
  5. Dogo Argentino
  6. Dogue de Bordeaux
  7. Fila Brasileiro
  8. Mastiff
  9. Mastin Espanol
  10. Mastina Napoletano
  11. Perro de Presa Canario
  12. Perro de Presa Mallorquin
  13. Rottweiler

Bei den Hunderassen Nummer 6 bis 18, kann vom Halter in einer Hundeschule ein „Negativzeugnis“ erworben werden, so dass im Einzelfall dessen Hund nicht als „gefährlich“ gilt. Wechselt der Hund den Besitzer, muss das Negativzeugnis dem neuen Besitzer erneut erteilt werden, da man davon ausgeht, dass die Gefährlichkeit von Hunden der Erziehung vom Halter zu verschulden ist. 

Und warum gibt es keine 100%ige Leinenpflicht in Brandenburg?

Weil zu einer artgerechten Hundehaltung Folgendes gehört:

-täglich unangeleinter Auslauf (Auslauf im eigenen Garten ist nicht ausreichend)
-unangeleinter Kontakt zu anderen Hunden (soweit der Hund daran gewöhnt wurde)

Tierschützerischer Aspekt
Aus tierschützerischer Sicht sind Leinen- und Maulkorbzwang abzulehnen, da sie dem Hund kein adäquates Sozialverhalten, insbesondere im Kontakt mit anderen Hunden, ermöglichen. Das Halten eines Hundes ohne die Möglichkeit zu freier Bewegung und Sozialkontakten kann seinerseits zu Verhaltensproblemen führen.*

Hunde unter ihresgleichen
Hunde ohne Leinenpflicht sollten von klein auf so oft es geht unangeleinten Kontakt zu Artgenossen erhalten. Sind sie daran gewöhnt ist auch der Kontakt unter Rüden kein Problem. Was für Laien oft nach einem Kampf aussieht ist lediglich die Rangordnung, die Hunde unter sich erstmal ausmachen müssen: Fotobeispiele

*Quelle: Wikipedia


27. Juni 2015

Ambrosiabekämpfung in Neu Zittau


Der sandige Magerrasen auf dem Mühlenberg bietet einen Lebensraum für seltene Flechten, Gräser und Insekten.


Ambrosia entfernt man am besten mit Handschuhen im Monat Juni.

In einem zweistündigen Arbeitseinsatz konnten ein Dutzend Helferinnen und Helfer aus Neu Zittau, Gosen, Burig und Umgebung am Internationalen Ambrosiatag, den 27. Juni 2015, einen großen Teil des Ambrosiavorkommens auf dem Mühlenberg in Neu Zittau bekämpfen.

Die Pflanzen der Ambrosia psilostachya (Ausdauerndes Traubenkraut) wurden mitsamt der Wurzel rausgerissen und in einem Transporter der Gemeinde gesammelt und fachgerecht entsorgt.

Ambrosia gehört zu den stärksten Allergie-Auslösern und kann zu Asthma führen. Auf dem Mühlenberg hat sich die Pflanze vor allem durch illegal entsorgte Gartenabfälle, die Vogelfutter mit Ambrosiasamen beinhalteten, auf weit über 4.000 Quadratmeter ausgebreitet. Das Ambrosiavorkommen verdrängt den Magerrasen auf dem Mühlenberg, der ein Rückzugsgebiet für gefährdete Tier- und Pflanzenarten darstellt.

Die Organisatorin und bündnisgrüne Kreistagsabgeordnete Anja Grabs ist zufrieden mit dem Ergebnis: „Mein Dank gilt den Helferinnen und Helfern sowie der Gemeinde Gosen-Neu Zittau. Wichtig ist die Bürgerinnen und Bürger darauf zu sensibilisieren, wie sehr illegal entsorgte Gartenabfälle die Natur zerstören können, sie gehören zu den stärksten von den Menschen selbst verursachten Problemen in der freien Naturlandschaft. Im Landkreis Oder-Spree gibt es derzeit keine Biotonnen. Somit können Gartenabfälle entweder im eigenen Garten kompostiert oder über die Restmülltonne entsorgt werden. Diese Aktion ist sehr nachhaltig, einige Freiwillige werden hier auf eigene Faust zurückkehren und einen sehr wichtigen Beitrag für den Natur- und Artenschutz leisten. Ich werde mich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Gemeinde dauerhaft jedes Jahr im Juni auf diesem selten gewordenen Magerrasen aktiv wird.“

26. Juni 2015

22. Mai 2015

Müssen wir die Natur vor sich selbst schützen?



Hässlich oder ästhetisch? Abgestorbene Brutbäume durch Kormorane.
(Foto: Wojsyl)


von Anja Grabs

Die Antwort auf die Frage, ob wir die Natur vor sich selbst schützen müssen lautet oft „Ja.“ und sie kommt nicht nur aus den Reihen der Menschen, die sich nie mit Naturschutzfragen auseinandersetzen sondern auch von Naturschützern selbst. Als besonders starkes Symbol werden oft Bäume verwendet, aber es gibt auch andere Beispiele.

Beispiel Biber fällt Bäume
Der Biber fällt Bäume. Das ist allgemein bekannt. Redet man jetzt über den Baumschutz länger als es manch einer aushalten kann, dann kommt oft der Satz: „Biber dürfen Bäume fällen und wir nicht oder wie?“ darauf folgt ein kurzes sarkastisches Lachen und man kommt wieder auf das Thema zurück. Es handelt sich immer um eine rhetorische Frage auf die ich aber gerne mal antworten möchte: Ja, der Biber darf Bäume fällen! Er ist der größte Landschaftsgärtner unter den Tieren und gestaltet sich seinen Lebensraum aktiv selbst, dabei kann er ganze Gebiete unter Wasser setzen, welche dadurch zu neuem Lebensraum für andere Arten werden. Moore wurden dadurch schon auf ganz natürliche Weise wieder renaturiert. Meist fällt der Biber Bäume, die aus der Basis wieder neu austreiben, wie Weiden, Pappeln und Eschen. Seine Nachkommen profitieren dann wiederum von diesen neuen Baumbeständen.

Beispiel Kormoran tötet Bäume
Kormorane nisten in Brutkolonien gemeinsam von wenigen Dutzend bis zu über mehreren Tausend Exemplaren in Baumbeständen im Uferbereich und besonders gerne auf Inseln. Im Landkreis Oder-Spree gibt es mindestens zwei kleine Inseln, die zum Brüten von Kormoranen genutzt werden. Das Problem aus der Sicht einiger Menschen: Der Baumbestand in dem die Kormorane brüten stirbt immer vollständig ab, da dieser vom Kot der Kormorane vollkommen eingekalkt wird. Wenn der Mensch solche Inseln nun touristisch erschließen will lautet ein Argument: Durch den Kormoran sind die Bäume vollkommen abgestorben! Wir sollten sie von dort vergrämen damit sich die Bäume erholen können und wir die Insel touristisch erschließen können. Außerdem sieht das doch furchtbar aus, diese abgestorbenen Bäume! Ob das jetzt ästhetisch ist, darüber lässt sich streiten, denn auch abgestorbene Bäume und vor allem tote Bäume die noch stehen, bieten einen eigenen Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Wenn lokale Baumbestände durch den Kormoran eingehen dann ist das ein natürlicher Vorgang. Verlässt die Kolonie das Gebiet aus irgendeinem Grund, dann kann es an diesem Ort auch wieder Bäume geben. Mein Tipp: Erschließen Sie das Gebiet touristisch indem Sie die Insel nicht betreten und vom anderen Ufer die Kolonie mit dem Fernglas beobachten!

Beispiel Fische töten Amphibien
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, die Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen. Hierfür werden seit Jahren unter anderem Altarme wieder angeschlossen. Dazu kann auch gehören, dass man ein stehendes Gewässer mit einem Altarm anschließt. Haben Naturschützer jetzt dieses stehende Gewässer als Amphibienbiotop ausgemacht, kann schon mal die Forderung lauten, dieses Gewässer nicht mit dem Altarm zu verbinden, da sonst Fische in das Gewässer eindringen können und den Laich der Amphibien fressen. Müssen wir Amphibienlaich vor Fischen schützen? Die Antwort lautet nein. Denn wir können uns nicht eine Wunschtierart aussuchen und diese dann vor ihren Prädatoren (Räuber) schützen. Wo fangen wir an, wo hören wir auf? Und was ist mit den Fischarten, die auf der Roten Liste stehen und sich unter anderem von diesem Amphibienlaich ernähren? Wir könnten dann soweit gehen, dass wir uns Lieblingsbakterien aussuchen und diese vor ihren Feinden schützen. Das ist nicht unsere Aufgabe.

Beispiel Sukzession lässt Wildbienen verschwinden
Ehemalige Truppenübungsplätze bieten eine sehr hohe Anzahl an Wildbienenarten, da sie ideale Lebensbedingungen bieten: Warme, trockene Böden mit niedrigen Kraut- und Halbstrauchpflanzen. Greift man in dieses Gebiet nicht weiter ein findet eine Sukzession statt: Der Boden wird durch Laubfall und abgestorbene Pflanzen mit Nährstoffen angereichert. Es folgt zuerst eine Verbuschung (Offenland) die dann in einen Wald übergeht. Die Wildbienen verschwinden aus dem Gebiet. Muss man die Fläche künstlich offen halten durch regelmäßiges Mähen oder Beweidung damit die Wildbienen dort existieren können? Auch das kann mit nein beantwortet werden. Denn laut dem Mosaik-Zyklus-Konzept existieren alle Sukzessionsstadien nebeneinander. Dabei werden durch Störungen in der Natur die Entwicklungsstadien wieder zurückgesetzt. Stirbt ein Baum ab und fällt um, dringt wieder Licht auf den Boden: es entsteht ein neuer „Mini“ Lebensraum.

Wir müssen eine Wildnis zulassen und der Natur ihren Raum geben, sich selbst zu zerstören und auch wieder zu erneuern. Dabei dürfen wir uns nicht als „Wunschartenschützer“ verstehen indem wir uns eine Lieblingstier- oder pflanzenart raussuchen und diese dann vor allen tödlichen Einflüssen schützen. Ein Gebiet schützen wir am besten indem wir keine Eingriffe tätigen. Um positive Prozesse zu beschleunigen können wir sicher einiges tun, wie zum Beispiel Neophyten (fremdländische Pflanzen) oder Schadstoffe aus einem Gebiet herausnehmen oder Gewässer in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Warum selbst Naturschützer nicht immer diese Meinung vertreten ist klar: Der Mensch steht an oberster Stelle in der Hierarchie. Wir haben den Planeten so sehr unter Kontrolle, dass wir uns mittlerweile darauf einigen müssen, dass die jetzige Eiszeit in der wir uns gerade befinden beendet ist. Wir befinden uns eigentlich in einem neuen Zeitalter, das lediglich global anerkannt werden muss: Das Anthropozän (das menschlich gemachte Neue Zeitalter). Es ist daher vollkommen klar, dass es uns sehr schwer fällt eine vom Menschen unbeeinflusste existierende Wildnis anzuerkennen, in der Prozesse ablaufen auf die wir keinen Einfluss haben. 

2. Mai 2015

Grabs verlässt schweren Herzens den Naturschutzbeirat

Wildbiene
(Foto: Anja Grabs)

"Die Frage, warum der Mensch die Natur schützen muss, ist philosophisch und existenziell." Anja Grabs


Nach Ablauf der fünfjährigen Berufung im Naturschutzbeirat des Landkreises Oder-Spree, werde ich ihn diesen Monat auf eigenen Wunsch verlassen. Grund ist meine Wahl in den Kreistag Oder-Spree im vergangenen Jahr, dessen Mandat eine von mir gewollte Unabhängigkeit einfordert.


Leider habe ich keinen Einfluss darauf, wer für mich in den Naturschutzbeirat einziehen wird. Ich war bisher die erste und einzige Frau im Beirat und würde mir wünschen, dass nach mir ebenfalls eine Geschlechtsgenossin einzieht. 

Ich möchte mich beim Umweltamt für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken. Ich war nur beratend tätig, wurde aber immer ernst genommen. Es gab in den fünf Jahren lediglich einen Fall in dem ich mich über einen Beschluss geärgert habe. Hierbei ging es um einen vom Beirat befassten Beschluss, der aussagte, dass wir gegen den Abschuss von Kormoranen durch einen Fischer (der auch Hobbyjäger ist) in einem Naturschutzgebiet waren. Das Umweltamt hatte dennoch die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss erteilt. Ich denke mit einem Negativerlebnis in fünf Jahren, kann man in dieser Funktion sehr gut leben.

Am besten haben mir die Außentermine gefallen: Moorwanderung und Besuch von ökologischen und konventionellen Landwirten, um nur einige zu nennen. Außentermine sind für die Weiterbildung des Beirates essenziell und bringen die meisten Erkenntnisse. Wir hatten immer mindestens zwei Außentermine im Jahr durchgeführt.

Ich bedanke mich auch bei meinen Kollegen und insbesondere bei unserem Vorsitzenden Herrn Dr. Schulz, der nie müde wurde aktuelle Debatten anzuregen und immer schlichtend und professionell mit viel Erfahrung auf alle Beteiligten einwirkte. Die Hauptaufgabe des Naturschutzbeirates ist die Beratung der Umweltbehörde in Konfliktfällen zwischen Mensch und Natur unter Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wir haben an der Baumschutzsatzung sowie an der Naturdenkmalverordnung des Landkreises mitgearbeitet. Voraussetzung ist ein möglichst unterschiedliches Fachwissen der einzelnen Beiräte, welches bei mir der Wildbienenschutz ist.

Ich bleibe dem Landkreis weiterhin als Naturschutzhelferin erhalten und stehe den Bürgerinnen und Bürgern gerne in allen Fragen rund um Natur- und Umweltschutz zur Verfügung. In meiner neuen Funktion im Kreistag kann ich nun auch politischen Einfluss ausüben.