Gosen-Neu Zittau

30. August 2015

Magischer Spreewald

Impressionen aus dem Spreewald zwischen Lübbenau und Lehde. Einmal pro Jahr muss man einfach dorthin und es geht doch nichts über die witzigen Sprüche der Fährmänner! <3





Stehende tote Bäume muss man nicht immer fällen. Man kann sie auch stehen lassen und somit etwas für den Artenschutz tun. Wenn man sie der Ästhetik wegen mit Farbe anstreicht, warum nicht.

Gurkenfass

Die Deutsche Post beliefert per Kahn.


Traditioneller Heuschober



12. August 2015

Ein dutzend Füchse stirbt jedes Jahr umsonst im Landkreis Oder-Spree


Weil man Füchse unter anderem aufgrund des lebensgefährlichen Fuchsbandwurmes nicht verzehren darf, dienen sie einzig und allein der Pelzgewinnung.

Was man im Jahr 2015 von Pelzen hält und ob diese ethisch vertretbar und tragbar sind, dazu braucht man sich nicht streiten, denn mittlerweile ist das Tragen von Pelzen im allgemeinen in der deutschen Gesellschaft verpönt.

Wozu sollte man also Füchse erlegen? Der einzige plausible Grund liegt in der Tollwutuntersuchung. Damit der Landkreis weiterhin als Tollwutfrei eingestuft wird, muss er pro 100 Quadratkilometer vier Füchse pro Jahr auf Tollwut untersuchen. Im Landkreis Oder-Spree beläuft sich das auf 90 zu erlegenden Füchsen pro Jahr.

Da Füchse das ganze Jahr über geschossen werden dürfen, bittet der Kreis die Verantwortlichen der Jagdgebiete zu Beginn jedes Jahres, erlegte Füchse zur Kontrolluntersuchung auf Tollwut einzusenden. Wurde die SOLL-Zahl von 90 erlegten Füchsen eingesendet ist es dem Kreis „nicht möglich innerhalb kürzester Frist alle Jäger darüber zu informieren“. Dies kam bei einer Kleinen Anfrage der bündnisgrünen Kreistagsabgeordneten Anja Grabs heraus.

Zusätzlich zu diesem Kommunikationsvakuum werden weitere Füchse auf Tollwut untersucht, die Bissverletzungen mit Hunden oder auch Personenkontakt hatten. In den Jahren 2002 bis 2014 belief sich die Zahl der Füchse, die zusätzlich zum SOLL erlegt wurden auf durchschnittlich 12 Füchsen pro Jahr, wobei man davon ausgehen kann, dass die meisten dieser dutzend Füchse erlegt wurden, aufgrund der nichtvorhandenen Information seitens der Jäger.

Jäger haben weder den Bestand der Füchse im Blick noch können sie die Fuchspopulation regulieren. Füchse sind nachtaktiv, leben oft in urbanen Gebieten und passen die Anzahl der Jungen der Sterblichkeitsrate an. Werden viele Füchse in einem Territorium erlegt, werden umso mehr Fuchswelpen im kommenden Jahr geboren. Dadurch kann man von einer stabilen Fuchspopulation zu allen Zeiten trotz Jagd ausgehen.

Durch die Fuchsjagd kann der für den Menschen gefährliche Fuchsbandwurm nicht dezimiert werden, da dieser nicht nur über Zwischenwirte, wie zum Beispiel Mäusen in der Natur verbleibt sondern zusätzlich auch sehr resistente Eier in die Umwelt abgibt, die dort ohne Probleme überwintern können. Der Fuchsbandwurm kann nur mit Hilfe von Entwurmungsködern bekämpft werden.

Der größten Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm anzustecken sind Jäger ausgesetzt, die sich nicht richtig davor schützen. Laut dem Informationszentrum für Landwirtschaft proplanta® muss im Umgang mit erlegten Füchsen folgende Ausrüstung benutzt werden: „Korbbrille, Feinstaubmaske FFP3, Schutzanzug (z. B. Einweg-Overall Typ 4B), Einweg-Schutzhandschuhe aus Nitril mit verlängertem Schaft und geschlossene, leicht zu reinigende, desinfizierbare Stiefel. (SVLFG)“

„Das System der Kommunikation im Landkreis muss so weit verbessert werden, dass kein einziger Fuchs umsonst erlegt werden muss. Darüber hinaus sollte sich jeder Jäger die Frage stellen, inwieweit das Erlegen von Füchsen in Zeiten, in denen das Tragen von Pelzen ethisch nicht vertretbar ist, für sie infrage kommt. Zumal sie sich dabei einem der für den Menschen gefährlichsten Parasiten unnötig aussetzen.“, so Anja Grabs.

11. August 2015

Der Fuchsbandwurm im Landkreis Oder-Spree


Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Grabs, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Piraten im Kreistag Oder-Spree


1.    Wie hat sich die Lage des Befalls von Füchsen mit dem Fuchsbandwurm in den letzten 10  Jahren im Landkreis Oder-Spree entwickelt? Differenziert nach Regionen
In den Jahren 1991 bis 2012 wurden im Rahmen  eines Monitoringprogramm des Landes Brandenburg  stichprobenweise Füchse auf den Befall mit Echinococcus granulosus (Fuchsbandwurm) untersucht. Dazu wurden von den zur Untersuchung auf Tollwut an das Landeslabor Ffo. eingesandten Füchsen untersuchungswürdige Dünndarmabschnitte an das FLI in Wusterhausen eingesendet und dort auf Befall mit Echinococcus granulosus untersucht. Einsendekriterium war in der Regel der Zustand des Tierkörpers, insbesondere die Untersuchungswürdigkeit der entsprechenden Darmabschnitte.
Die Ergebnisse wurden den VLÜÄ übermittelt, aufgrund der geringen Untersuchungs-zahl und der nicht für die gesamte Fläche des Landkreises ausgelegten Stichprobenumfänge ist eine repräsentative Aussage für den Landkreis nicht möglich, schon gar nicht nach Regionen.
Im Jahr 2008 wurden vier positive Befund mitgeteilt, 2009 – zwei , 2010 – einer,
2011 – zwei, 2012 einer, 2013 – 2015 keine positiven Befunde, aber seit Beendigung des Jagdjahres 2013 auch keine Untersuchungen, da das FLI in Wusterhausen geschlossen wurde und dem Land Brandenburg keine finanziellen Mittel zur Weiterführung des Monitorings zur Verfügung standen.

Nach den Angaben in der FLI-Datenbank zu den Untersuchungen des FLI in Brandenburg liegen für den Landkreis Oder-Spree folgende Untersuchungszahlen vor:

Jahr
Proben
positiv
Prävalenz %
95% Konfidenzintervall
2010
79
1
1,3
0-3,7
2011
76
2
2,6
0-6,1
2012
78
1
1,3
0-4,0
2013
0



2014
0



2015
0




Kumulativ Brandenburg 2000-2012 – 882 Proben untersucht davon 25 positiv, Prävalenz 2,8%, 95% Konfidenzintervall 1,7 – 3,9%.

2.    Woher kommen die untersuchten Füchse? Werden sie dafür gezielt gejagt?
Es  wurden von zur Untersuchung auf Tollwut an das Landeslabor Ffo. eingesandten Füchsen Dünndarmabschnitte an das FLI in Wusterhausen eingesendet.

3.    Wird der Fuchsbandwurm vom Kreis bekämpft? Falls ja, wie wird er bekämpft und welche Kosten entstehen dadurch?
Nein. Die Bekämpfung des Fuchsbandwurmes in kleinen Territorien von der Größe der Landkreise ist bei der Verbreitung über große traditionelle Endemiegebiete wenig erfolgversprechend.

4.    Welche Zahlen liegen zu Echinokokkoseerkrankungen im Raum Landkreis Oder-Spree vor?
Nach Auskunft der Amtsärztin liegen dem Gesundheitsamt des Landkreises keine Meldungen über Erkrankungen an Echinococcose vor.

5.    Seit 01.Januar 2001 gilt der Landkreis als tollwutfrei. Wieviele Füchse müssen mindestens jährlich auf Tollwut untersucht werden, um diesen Status aufrecht zu erhalten und wieviele Füchse werden tatsächlich jährlich im Landkreis für eine solche Untersuchung erlegt ?

Jahr
SOLL
IST
2002
180 = 8/100km²
190
2003
180 = 8/100km²
205
2004
180 = 8/100km²
201
2005
180 = 8/100km²
175
2006
180 = 8/100km²
150
2007
180 = 8/100km²
195
2008
180 = 8/100km²
184
2009
180 = 8/100km²
183
2010
180 = 8/100km²
215
2011
180 = 8/100km²
209
2012
180 = 8/100km²
202
2013
90 = 4/100km²
104
2014
90 = 4/100km²
106
2015
90 = 4/100km²
90 per 30.06.15


6.    Welche Kosten entstehen dem Kreis bei einer Untersuchung auf den Fuchsbandwurm und kann diese Untersuchung parallel an erlegten Füchsen erfolgen, die auf Tollwut untersucht werden.
Bislang keine, da aus Landesmitteln finanziert, die Untersuchungen erfolgten bei Füchsen, die auf Tollwut untersucht wurden.
Die Gebühren des Landeslabores Berlin-Brandenburg für eine Sektion liegen bei 94,40€, für eine parasitologische Untersuchung auf Fuchsbandwurn bei 42,85€.

Begründung:
In den Jahren 2008 bis 2010 waren 1,5% der untersuchten Füchse im Landkreis mit dem Fuchsbandwurm befallen.
Die Auswertung der vorliegenden Befunde des FLI für Brandenburg in Form von Prävalenzschätzungen machen die Einstufung des Nord-Westens Brandenburgs in ein Gebiet mit relativ hoher Prävalenz sichtbar, der Osten Brandenburgs galt und gilt als Gebiet mit niedriger Parävalenz.
In der Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel , die als traditionelle Endemiegebiete gelten, wurde in den Jahren 1996 bis 1998 versuchsweise Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt, die danach in Brandenburg nicht weiter verfolgt wurden.

Wird der Fuchsbandwurm nicht durch Entwurmungsköder bekämpft, ist mit einer weiteren Ausbreitung zu rechnen. Steckt sich der Mensch mit diesem Parasiten an, führt dies unbehandelt meistens zum Tod.
Die Erkrankung an Echinococcose beim Menschen ist nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, Deutschlandweit werden jährlich zwischen 20 – 35 Fällen von Erkrankungen gemeldet, damit ist diese Erkrankung als sehr selten eingestuft.
Für exponierte Personenkreise wurde und wird über entsprechende Schutzmechanismen zur Verhinderung von Infektionen informiert.

i.V. Senger
DVM Maczek(VD), Amtstierarzt

Zusätzliche Frage an den Amtstierarzt Maczek von Anja Grabs nach Erhalt der Antworten:

Warum werden in den meisten Jahren mehr Füchse für die Untersuchung auf Tollwut erlegt, als notwendig?
Wir schreiben zu Beginn jeden Jahres alle Verantwortlichen der Jagdgebiete des Landkreises an mit der Bitte, uns erlegte Füchse zur Kontrolluntersuchung auf Tollwut einzusenden.
Wenn die SOLL Zahl erreicht ist, ist es nicht möglich, innerhalb kürzester Frist alle Jäger darüber zu informieren, es werden zudem immer Füchse geschossen.
Außerdem gibt es immer begründete Fälle, in denen die Tollwutdiagnostik anzuordnen ist, z. Bsp. Bißverletzungen mit Hunden, aufgefundene Füchse mit Personenkontakt etc.
Diese Tiere werden bei der Abfrage nach Tollwutuntersuchungen Fuchs mit gezählt.

15. Juli 2015

Die Pflege von Rosskastanien

Blätter der Rosskastanie, geschädigt durch die Kastanienminiermotte
(Foto: Achim Raschka)


Am 14. Juli 2015 wurde ich als Naturschutzhelferin in die Karl-Liebknecht-Straße in Neu Zittau gerufen, um die Baumpflege einer Gewöhnlichen Rosskastanie zu besprechen.

In der Straße wurden Gewöhnliche Rosskastanien vor circa 170 Jahren als Alleebäume gepflanzt.

Die Art gilt als Neophyt, da sie in Südosteuropa beheimatet ist.

Die Kastanien sind von der Rosskastanienminiermotte befallen, weshalb die Anwohner richtigerweise das Laub regelmäßig entsorgen.

Die Rosskastanienminiermotte führt nicht zum Absterben der Bäume. Allerdings sehen die Bäume bereits im Sommer wie „Herbstbäume“ aus, da die Blätter frühzeitig braun werden und abfallen sowie stark befallene Bäume deutlich kleinere Früchte aufweisen. Es existieren noch keine Langzeiterkenntnisse, da sich die Rosskastanienminiermotte erst in den 1990er Jahren in ganz Europa rasant ausgebreitet hat. Es ist aber davon auszugehen, dass die Bäume von ihr geschwächt werden und vermutlich nicht in der Lage sind ihr mögliches Höchstalter von 300 Jahren zu erreichen. 

Falls Sie eine Rosskastanie direkt vor Ihrer Haustür zu stehen haben, empfehle ich folgende Pflegemaßnahmen:

Laubentfernung
Das Laub sollte ganzjährig entfernt und über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Kompostierung im Garten reicht nicht aus, da das Laub verrottet, während die Puppen jedoch weiterleben. An heruntergefallenen Blättern sitzen die Larven, die sich bereits nach 2-3 Tagen in den Boden verkriechen und dort überwintern.

Meisenkasten
Das Aufhängen von Meisenkästen in der Nähe oder an Kastanien führt zu einer Förderung von Blau- und Kohlmeisen, die zu bestimmten Zeiten in größeren Trupps Blatt für Blatt nach Miniermotten absuchen und vertilgen. An solchen Bäumen fällt nur der untere Teil der Blätter vor dem Herbst ab.

Hainbuchenhecke
Ich empfehle grundsätzlich das Austauschen von Thujahecken oder anderen fremdländischen Sträuchern mit einheimischen Heckenpflanzen. Hainbuchenhecken (Carpinus betulus) bieten der hier vorkommenden Südlichen Eichenschrecke einen Lebensraum, welche ganz gezielt die Minen der Kastanienblätter aufbeißt und Larven und Puppen frisst.

Neupflanzung
Ich empfehle auf die Neupflanzung von Rosskastanien zu verzichten und stattdessen einheimische Baumarten zu verwenden.

Zum Weiterlesen

9. Juli 2015

Flüchtling aus Verzweiflung aus dem Fenster gesprungen

von Willkommen in Oberhavel

HENNIGSDORF - Am Morgen des 8. Juli sprang ein Flüchtling im Übergangswohnheim Stolpe-Süd in Hennigsdorf aus dem Fenster des 2. Stocks. Zunächst lag er auf der Intensivstation eines Berliner Krankenhauses, konnte jetzt aber glücklicherweise auf eine andere Station verlegt werden. 

Ein Mitbewohner berichtet, dass der Verzweifelte vor seinem Haus einen Polizeiwagen habe halten sehen. Aus Angst vor einer Abschiebung habe er panikartig sein Zimmer verlassen. Er habe mehrfach gesagt, dass er sich eher umbringen würde als abgeschoben zu werden. Bereits dreimal zuvor sei die Polizei gekommen, um ihn abzuholen, zuletzt am 22. Juni um 4 Uhr morgens. Und dies, obwohl nach Aussagen der Rechtsanwältin die Frist für eine Abschiebung nach Spanien Anfang Juni dieses Jahres abgelaufen sei. Mit solchen unrechtmäßigen Aktionen nimmt die Ausländerbehörde in Kauf, dass Menschen aus Verzweiflung ihr Leben aufs Spiel setzen. Darüber hinaus versetzt die permanente Polizeipräsenz die zum Teil traumatisierten Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft unnötig in Angst und Panik und steht in eklatantem Widerspruch zu einer Willkommenskultur, die viele Engagierte in Hennigsdorf aufzubauen versuchen. 

Wir kennen den Schwerverletzten als einen ruhigen Menschen. Er kommt regelmäßig zum Deutschunterricht, zu den monatlichen Treffen der Initiative "Willkommen in Oberhavel" und besucht den Gottesdienst der örtlichen Kirchengemeinde. Kürzlich hat sich eine mögliche berufliche Perspektive für ihn aufgetan. Aber in den letzten Wochen lebte er in großer Angst vor einer Abschiebung nach dem Dublin-Verfahren. 

Das Dublin-Verfahren, auf das sich die europäischen Länder geeinigt haben, sieht vor, dass Asylsuchende in dem Land Asyl beantragen müssen, in dem sie zuerst Fuß auf den europäischen Kontinent gesetzt haben. Dies führt dazu, dass Flüchtlinge in großer Unsicherheit leben und jahrelang von Land zu Land umherirren müssen. In Ländern wie Polen, Ungarn, Bulgarien und der Slowakei müssen sie Inhaftierungen, rassistische Übergriffe und soziales Elend fürchten, in Ländern wie Italien und Spanien ein Leben auf der Straße ohne jegliche soziale Absicherung. Deshalb wird das Verfahren von vielen Menschen, Hilfsorganisationen und Kirchen kritisiert: das Dublin-Verfahren zerstört Menschenleben. Menschen sind keine Objekte, die man beliebig hin- und herschieben darf. Das Dublin-Verfahren muss außer Kraft gesetzt werden - sofort. 

29. Juni 2015

Gibt es eine Leinen- oder Maulkorbpflicht in Brandenburg?


Die als gefährliche geltende Hunderasse Cane Corso mit Frauchen.                                    
(Foto: appliedvitals)



Es gibt keine allgemeine, in allen Situationen anwendbare, Leinen- oder Maulkorbpflicht in Brandenburg. Gehört der Hund nicht einer „gefährlichen Hunderasse“ an und ist er vom Halter abrufbar, muss er auf den Gehwegen der Gemeinde weder eine Leine, noch ein Maulkorb tragen.

Laut Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, muss der Hund lediglich in folgenden Situationen angeleint werden:

  1. bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  2. auf Sport- und Campingplätzen
  3. in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen
  4. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
  5. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen.

Ein Maulkorbzwang besteht bei:

  1. jedem Hund in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
  2. einem „gefährlich“ geltenden Hund, außerhalb des befriedeten Besitztums

Hunde folgender Rassen gelten als „gefährlich“:

  1. American Pitbull Terrier
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Bullterrier
  4. Staffordshire Bullterrier
  5. Tosa Inu
  1. Alano
  2. Bullmastiff
  3. Cane Corso
  4. Dobermann
  5. Dogo Argentino
  6. Dogue de Bordeaux
  7. Fila Brasileiro
  8. Mastiff
  9. Mastin Espanol
  10. Mastina Napoletano
  11. Perro de Presa Canario
  12. Perro de Presa Mallorquin
  13. Rottweiler

Bei den Hunderassen Nummer 6 bis 18, kann vom Halter in einer Hundeschule ein „Negativzeugnis“ erworben werden, so dass im Einzelfall dessen Hund nicht als „gefährlich“ gilt. Wechselt der Hund den Besitzer, muss das Negativzeugnis dem neuen Besitzer erneut erteilt werden, da man davon ausgeht, dass die Gefährlichkeit von Hunden der Erziehung vom Halter zu verschulden ist. 

Und warum gibt es keine 100%ige Leinenpflicht in Brandenburg?

Weil zu einer artgerechten Hundehaltung Folgendes gehört:

-täglich unangeleinter Auslauf (Auslauf im eigenen Garten ist nicht ausreichend)
-unangeleinter Kontakt zu anderen Hunden (soweit der Hund daran gewöhnt wurde)

Tierschützerischer Aspekt
Aus tierschützerischer Sicht sind Leinen- und Maulkorbzwang abzulehnen, da sie dem Hund kein adäquates Sozialverhalten, insbesondere im Kontakt mit anderen Hunden, ermöglichen. Das Halten eines Hundes ohne die Möglichkeit zu freier Bewegung und Sozialkontakten kann seinerseits zu Verhaltensproblemen führen.*

Hunde unter ihresgleichen
Hunde ohne Leinenpflicht sollten von klein auf so oft es geht unangeleinten Kontakt zu Artgenossen erhalten. Sind sie daran gewöhnt ist auch der Kontakt unter Rüden kein Problem. Was für Laien oft nach einem Kampf aussieht ist lediglich die Rangordnung, die Hunde unter sich erstmal ausmachen müssen: Fotobeispiele

*Quelle: Wikipedia


27. Juni 2015

Ambrosiabekämpfung in Neu Zittau


Der sandige Magerrasen auf dem Mühlenberg bietet einen Lebensraum für seltene Flechten, Gräser und Insekten.


Ambrosia entfernt man am besten mit Handschuhen im Monat Juni.

In einem zweistündigen Arbeitseinsatz konnten ein Dutzend Helferinnen und Helfer aus Neu Zittau, Gosen, Burig und Umgebung am Internationalen Ambrosiatag, den 27. Juni 2015, einen großen Teil des Ambrosiavorkommens auf dem Mühlenberg in Neu Zittau bekämpfen.

Die Pflanzen der Ambrosia psilostachya (Ausdauerndes Traubenkraut) wurden mitsamt der Wurzel rausgerissen und in einem Transporter der Gemeinde gesammelt und fachgerecht entsorgt.

Ambrosia gehört zu den stärksten Allergie-Auslösern und kann zu Asthma führen. Auf dem Mühlenberg hat sich die Pflanze vor allem durch illegal entsorgte Gartenabfälle, die Vogelfutter mit Ambrosiasamen beinhalteten, auf weit über 4.000 Quadratmeter ausgebreitet. Das Ambrosiavorkommen verdrängt den Magerrasen auf dem Mühlenberg, der ein Rückzugsgebiet für gefährdete Tier- und Pflanzenarten darstellt.

Die Organisatorin und bündnisgrüne Kreistagsabgeordnete Anja Grabs ist zufrieden mit dem Ergebnis: „Mein Dank gilt den Helferinnen und Helfern sowie der Gemeinde Gosen-Neu Zittau. Wichtig ist die Bürgerinnen und Bürger darauf zu sensibilisieren, wie sehr illegal entsorgte Gartenabfälle die Natur zerstören können, sie gehören zu den stärksten von den Menschen selbst verursachten Problemen in der freien Naturlandschaft. Im Landkreis Oder-Spree gibt es derzeit keine Biotonnen. Somit können Gartenabfälle entweder im eigenen Garten kompostiert oder über die Restmülltonne entsorgt werden. Diese Aktion ist sehr nachhaltig, einige Freiwillige werden hier auf eigene Faust zurückkehren und einen sehr wichtigen Beitrag für den Natur- und Artenschutz leisten. Ich werde mich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Gemeinde dauerhaft jedes Jahr im Juni auf diesem selten gewordenen Magerrasen aktiv wird.“