Gosen-Neu Zittau

29. Juni 2015

Gibt es eine Leinen- oder Maulkorbpflicht in Brandenburg?


Die als gefährliche geltende Hunderasse Cane Corso mit Frauchen.                                    
(Foto: appliedvitals)



Es gibt keine allgemeine, in allen Situationen anwendbare, Leinen- oder Maulkorbpflicht in Brandenburg. Gehört der Hund nicht einer „gefährlichen Hunderasse“ an und ist er vom Halter abrufbar, muss er auf den Gehwegen der Gemeinde weder eine Leine, noch ein Maulkorb tragen.

Laut Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, muss der Hund lediglich in folgenden Situationen angeleint werden:

  1. bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  2. auf Sport- und Campingplätzen
  3. in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen
  4. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
  5. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen.

Ein Maulkorbzwang besteht bei:

  1. jedem Hund in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
  2. einem „gefährlich“ geltenden Hund, außerhalb des befriedeten Besitztums

Hunde folgender Rassen gelten als „gefährlich“:

  1. American Pitbull Terrier
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Bullterrier
  4. Staffordshire Bullterrier
  5. Tosa Inu
  1. Alano
  2. Bullmastiff
  3. Cane Corso
  4. Dobermann
  5. Dogo Argentino
  6. Dogue de Bordeaux
  7. Fila Brasileiro
  8. Mastiff
  9. Mastin Espanol
  10. Mastina Napoletano
  11. Perro de Presa Canario
  12. Perro de Presa Mallorquin
  13. Rottweiler

Bei den Hunderassen Nummer 6 bis 18, kann vom Halter in einer Hundeschule ein „Negativzeugnis“ erworben werden, so dass im Einzelfall dessen Hund nicht als „gefährlich“ gilt. Wechselt der Hund den Besitzer, muss das Negativzeugnis dem neuen Besitzer erneut erteilt werden, da man davon ausgeht, dass die Gefährlichkeit von Hunden der Erziehung vom Halter zu verschulden ist. 

Und warum gibt es keine 100%ige Leinenpflicht in Brandenburg?

Weil zu einer artgerechten Hundehaltung Folgendes gehört:

-täglich unangeleinter Auslauf (Auslauf im eigenen Garten ist nicht ausreichend)
-unangeleinter Kontakt zu anderen Hunden (soweit der Hund daran gewöhnt wurde)

Tierschützerischer Aspekt
Aus tierschützerischer Sicht sind Leinen- und Maulkorbzwang abzulehnen, da sie dem Hund kein adäquates Sozialverhalten, insbesondere im Kontakt mit anderen Hunden, ermöglichen. Das Halten eines Hundes ohne die Möglichkeit zu freier Bewegung und Sozialkontakten kann seinerseits zu Verhaltensproblemen führen.*

Hunde unter ihresgleichen
Hunde ohne Leinenpflicht sollten von klein auf so oft es geht unangeleinten Kontakt zu Artgenossen erhalten. Sind sie daran gewöhnt ist auch der Kontakt unter Rüden kein Problem. Was für Laien oft nach einem Kampf aussieht ist lediglich die Rangordnung, die Hunde unter sich erstmal ausmachen müssen: Fotobeispiele

*Quelle: Wikipedia


27. Juni 2015

Ambrosiabekämpfung in Neu Zittau


Der sandige Magerrasen auf dem Mühlenberg bietet einen Lebensraum für seltene Flechten, Gräser und Insekten.


Ambrosia entfernt man am besten mit Handschuhen im Monat Juni.

In einem zweistündigen Arbeitseinsatz konnten ein Dutzend Helferinnen und Helfer aus Neu Zittau, Gosen, Burig und Umgebung am Internationalen Ambrosiatag, den 27. Juni 2015, einen großen Teil des Ambrosiavorkommens auf dem Mühlenberg in Neu Zittau bekämpfen.

Die Pflanzen der Ambrosia psilostachya (Ausdauerndes Traubenkraut) wurden mitsamt der Wurzel rausgerissen und in einem Transporter der Gemeinde gesammelt und fachgerecht entsorgt.

Ambrosia gehört zu den stärksten Allergie-Auslösern und kann zu Asthma führen. Auf dem Mühlenberg hat sich die Pflanze vor allem durch illegal entsorgte Gartenabfälle, die Vogelfutter mit Ambrosiasamen beinhalteten, auf weit über 4.000 Quadratmeter ausgebreitet. Das Ambrosiavorkommen verdrängt den Magerrasen auf dem Mühlenberg, der ein Rückzugsgebiet für gefährdete Tier- und Pflanzenarten darstellt.

Die Organisatorin und bündnisgrüne Kreistagsabgeordnete Anja Grabs ist zufrieden mit dem Ergebnis: „Mein Dank gilt den Helferinnen und Helfern sowie der Gemeinde Gosen-Neu Zittau. Wichtig ist die Bürgerinnen und Bürger darauf zu sensibilisieren, wie sehr illegal entsorgte Gartenabfälle die Natur zerstören können, sie gehören zu den stärksten von den Menschen selbst verursachten Problemen in der freien Naturlandschaft. Im Landkreis Oder-Spree gibt es derzeit keine Biotonnen. Somit können Gartenabfälle entweder im eigenen Garten kompostiert oder über die Restmülltonne entsorgt werden. Diese Aktion ist sehr nachhaltig, einige Freiwillige werden hier auf eigene Faust zurückkehren und einen sehr wichtigen Beitrag für den Natur- und Artenschutz leisten. Ich werde mich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Gemeinde dauerhaft jedes Jahr im Juni auf diesem selten gewordenen Magerrasen aktiv wird.“

26. Juni 2015