21. Februar 2019

Landtag Brandenburg: Trotz Petition dutzende Alleebäume in Werder gefällt

Im Zuge des grundhaften Ausbaus der Landesstraße 90 im Bereich Kreisverkehr Elsastraße Werder (Havel) und dem Ortseingang Phöben wurden 76 Laubbäume gefällt. Eine Petition vom bündnisgrünen Ortsverband in Werder mit 224 gesammelten Unterschriften konnte die Baumfällungen nicht aufhalten.
Nach Angaben der Bürgerinnen und Bürger, waren die meisten Bäume als erhaltenswert anzusehen und hätten noch viele Jahre ihre wichtige Funktion erfüllen können. Weder der ökologische, der klimatische noch der ästhetische Wert könnte durch die Ersatzmaßnahmen wiederhergestellt werden. Eine vergleichbare Funktion als Nahrungsquelle, Wohn-, Ruhe- und Fortpflanzungsstätte für zahlreiche Lebewesen würde erst in Jahrzehnten wieder erreicht werden.
Der Landtagsabgeordnete Benjamin Raschke (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich enttäuscht: „Traurig ist die fehlende Reaktion vom Ministerium auf die Petition. Ein Dialog mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wäre der richtige Weg gewesen. So hätte man sicher eine Alternative gefunden, die für alle Beteiligten funktioniert hätte.“

Hintergrund

14. Februar 2019

Kleine Anfrage: Baumschutz im Landkreis Oder-Spree

Unsachgemäßer Kahlschlag vom Umweltamt des Landkreises Oder-Spree in Auftrag gegeben.
Gosen-Neu Zittau, Februar 2019


Ich habe dem Landrat am 25. Oktober 2018 eine Kleine Anfrage zum Thema "Baumschutz im Landkreis Oder-Spree" gestellt. Für solche Anfragen hat der Landrat 14 Tage Zeit, um eine Antwort zu formulieren. Leider habe ich die Antwort erst am 14. Februar 2019 und somit dreieinhalb Monate später erhalten. Eine Entschuldigung für diese enorm verspätete Antwort gab es nicht. Das Umweltamt ist in letzter Zeit leider mit unsachgemäßen Baumpflegearbeiten aufgefallen.

Dies war meine Begründung für die Anfrage:
Nachdem 2010 die Brandenburgische Baumschutzverordnung aufgehoben wurde; liegt die Verantwortung für den Baumschutz bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Unklar ist, ob es dadurch besser oder schlechter um die Bäume steht und inwieweit der Landkreis den Baumschutz optimieren kann.

Frage 1
Wie viele Bäume sind jährlich im Zeitraum der letzten 10 Jahre im Landkreis gefällt und nachgepflanzt worden?

Frage 2
Für wie viele Bäume wurden in den vergangenen zehn Jahren Ausnahmegenehmigungen zur Fällung erteilt?

Frage 4
In welchen Städten und Gemeinden werden die Ausnahmegenehmigungen von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises erteilt? (Bitte auflisten.)

Frage 5
Welche Städte und Gemeinden im Landkreis haben keine Baumschutzsatzung?

Antworten auf 1., 2., 4. und 5.
Leider ist eine Analyse für den Zeitraum von 10 Jahren aus Zeitgründen nicht möglich, aber auch der bearbeitete Zeitraum von 2 Jahren zeigt wesentliche Trends auf.
Die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Baumfällgenehmigungen bildet einerseits § 17 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes hinsichtlich der Fällungen in Alleen sowie die Baumschutzverordnung des Landkreises und Baumschutzsatzungen der Gemeinden für Bäume außerhalb von Alleen.

Eigene Baumschutzsatzungen haben die Städte Eisenhüttenstadt, Beeskow, Fürstenwalde, Storkow, Müllrose und Erkner. Des Weiteren haben das Amt Scharmützelsee, die Gemeinden Woltersdorf, Schöneiche, Grünheide und Steinhöfel sowie das Amt Spreenhagen und das Amt Schlaubetal (nur zum Teil) eigene Baumschutzsatzungen. In den Ämtern Neuzelle und Odervorland sowie den Gemeinden Tauche und Rietz-Neuendorf und der Stadt Friedland gibt es keine Baumschutzsatzung.

Die Baumschutzverordnung des Landkreises gilt nur für den baurechtlichen Außenbereich, hingegen gelten die gemeindlichen Satzungen regelmäßig für den baurechtlichen Innenbereich bzw. für den Bereich von Klarstellungssatzungen und Bebauungsplänen. Von der unteren Naturschutzbehörde werden daher in Städten und Gemeinden nur Fällgenehmigungen erteilt, wenn es sich um Alleebäume handelt. Daraus folgt aber auch, dass Baumschutz in Gemeinden und Ämtern ohne eigene Satzung außerhalb von Alleen praktisch nicht stattfindet. Dieser Mangel wurde erkannt, die Baumschutzverordnung des Landkreises soll unter anderem auch dahingehend überarbeitet werden.

Im Jahr 2017 wurden 166 Fällanträge gestellt. Es wurden Fällgenehmigungen für 988 Bäume erteilt, daraus resultierten Auflagen für 906 als Ersatz zu pflanzende Bäume. In diesen Zahlen sind nahezu ausschließlich Bäume enthalten, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden mussten. Bei diesen Bäumen beträgt, unter Berücksichtigung der Schäden, das Verhältnis gefällter Baum zu Ersatzpflanzung ungefähr 1:1.

Ca. 10% der Bäume wurden aus Gründen der Bestandspflege gefällt. Dafür werden regelmäßig keine Ersatzpflanzungen gefordert, da es ja gerade der Sinn der Bestandspflege ist, die Wachstumsbedingungen für die verbleibenden Bäume zu verbessern.

Im Jahr 2018 zeigt sich ein ähnliches Bild. Es wurden 153 Fällanträge gestellt, die Fällung von 889 Bäumen wurde genehmigt und 847 Ersatzpflanzungen gefordert. Bäume, die auf Grund von Eingriffen gefällt wurden, sind in dieser Analyse nicht erfasst.

Was sagen jetzt diese Zahlen?

In 2017 betrafen 179 zur Fällung genehmigte Bäume private Anträge bzw. Anträge von Gemeinden. An Kreisstraßen wurden 118 Fällungen genehmigt. Bei Baumschauen an Bundes- und Landesstraßen wurde festgestellt, dass 691 Bäume gefällt werden müssen.

Für 2018 wurden 174 Bäume auf Grund privater und gemeindlicher Anträge genehmigt. Der Kreis hat 131 Bäume zur Fällung beantragt. An Bundes- und Landesstraßen mussten 584 Bäume gefällt werden.

Bezüglich der Ersatzpflanzungen für diese Jahre können noch keine Angaben gemacht werden, weil die Fällgenehmigungen eine Gültigkeit von 3 Jahren haben. Dies gilt auch für die Erfüllung der Auflagen für die Ersatzpflanzungen. Aus der Erfahrung der vorangegangenen Jahre lässt sich aber sagen, dass im privaten Bereich ca. 60 % der Ersatzpflanzungen ohne Probleme erfolgen. Bei ca. 20 % ist ein „gewisser behördlicher Nachdruck“ erforderlich, ca. 15 % werden durch Ersatzzahlungen ausgeglichen und ca. 5 % ehemaliger Antragsteller sind nicht mehr unter ihrer alten Adresse erreichbar, Nachforschungen sind meist erfolglos. Bei Gemeinden werden nahezu alle Bäume ersetzt, wenn auch manchmal mit zeitlichem Verzug. Der Landkreis hat 2017 136 und 2018 140 Bäume gepflanzt (hier wurden teilweise Rückstände aus Vorjahren ausgeglichen.

Das betrifft aber eben nur ca. 1/3 der beantragten Baumfällungen. Ganz anders sieht es aus, wenn man die Baumfällungen durch den Landesbetrieb für Straßenwesen betrachtet. Für das Berichtsjahr 2017 (691 Baumfällungen) weist die Alleebaumstatistik des Landesbetriebes (https://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.258774.de) keine Ersatzpflanzungen im Landkreis aus. Für das Jahr 2018 liegen die Zahlen noch nicht vor.

Im Jahr 2016 wurden 505 m Alleen neu angelegt. Für 2015 sind insgesamt 965 m Alleenabschnitte ausgewiesen. Zwar wirkt die Angabe für das Land Brandenburg in Stück, jedoch bei den Landkreisen in Metern, verwirrend, aber man kann diese Zahlen ja „zurückrechnen“.

Wenn man unterstellt, dass bei großkronigen Laubbäumen ein Pflanzabstand von 10 m gewählt wurde, kommt man bei beidseitiger Pflanzung (505 m : 10 m = 50,5 Bäume x 2 = 101 Bäume für 2016 und 965 m : 10 m = 96,5 Bäume x 2 = 193 Bäume für 2015) auf ca. 100 bzw. 190 bis 200 gepflanzte Bäume in diesen beiden Jahren. Da man davon ausgehen kann, dass jährlich im Landkreis etwa 600 Bäume an Bundes- und Landesstraßen gefällt werden und im Durchschnitt nur ungefähr 150 Bäume pro Jahr gepflanzt werden, bleibt ein Negativsaldo von 75 % bezogen auf den Landkreis Oder-Spree.
Wenn § 29 Abs. 2 des BNatSchG auch nur von einer „angemessenen und zumutbaren Ersatzpflanzung oder zur Leistung von Ersatz in Geld“ spricht, scheint die derzeitige Verfahrensweise dem nicht gerecht zu werden. Daran kann auch die Alleenkonzeption des Landes Brandenburg nichts ändern, da sie einerseits weder über dem BNatSchG noch über dem BbgNatSchAG steht und andererseits die sich daraus ergebende Verpflichtung der Nachpflanzung von 30 km Alleen je Jahr im gesamten Land Brandenburg letztmalig 2012 knapp erfüllt wurde. Seitdem nicht mehr, teilweise waren die Unterschreitungen auch hier extrem (2016: 14,9 km; 2014 sogar nur 7,7 km)!

Im Übrigen stellt selbst § 27 Abs. 1 BbgStrG fest, dass dem Natur und Landschaftsschutz Rechnung zu tragen ist. „§ 17 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes bleibt unberührt.“ Vgl. in diesem Zusammenhang auch https://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/media.php/5701/08-11-2010_Vereinbarkeit_Alleenkonzept_mit_BbgNaturschutzG.pdf und Urteil des OVG Branden-burg, Az. 3a A 763/01.

Nun muss zwar zugegeben werden, dass es sich nicht bei allen gefällten Bäumen um Alleebäume im Sinne des § 17 BbgNatSchAG handelt, aber auch bei Baumschutzverordnungen oder Baumschutzsatzungen handelt es sich um geltendes Recht. Allgemein muss leider festgestellt werden, dass durch Baumschutzverordnungen bzw. –satzungen geschützte Bäume hinsichtlich der Ersatzpflanzungen weitestgehend ignoriert werden.

Auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes, hier speziell der Kohlendioxidspeicherung, ist der Erhalt des Baumbestandes nicht uninteressant (https://www.lwf.bayern.de/mam/cms04/service/dateien/mb-27-kohlenstoffspeicherung-2.pdf).


Frage 3
Wie viele Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf den Baumschutz wurden in den letzten 10 Jahren im Landkreis festgestellt (bitte nach einzelnen Jahren aufgliedern)?

Antwort auf Frage 3
Ordnungswidrigkeiten mit Bezug zu Bäumen kommen relativ wenig zur Anzeige, ca. 2 bis 3 Fälle pro Jahr.

Frage 6
Können Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse der Baumschau einsehen? Wenn ja, wo und welche behördlichen Schritte sind zur Einsichtnahme durch Bürgerinnen und Bürger zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort auf Frage 6
Zunächst gibt es ein Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände. Als weitere Informationsquelle kann die Alleebaumstatistik angesehen und ggf. auch Akteneinsicht beantragt werden. Die Erfahrungen mit der Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände zeigen jedoch, dass nicht die Fällung der Bäume das Problem ist, insbesondere deshalb nicht, weil sofort vor Ort die Schadsymptome erläutert werden. Das Verständnis für die Entscheidungen ist dann durchaus vorhanden. Es fehlen aber die erforderlichen Ersatzpflanzungen, diese sind jedoch nicht Bestandteil der Baumschau.

Frage 7
Ist es sinnvoll, dass die Verantwortung für den Baumschutz beim Landkreis liegt oder wäre eine Brandenburgische Baumschutzverordnung, wie vor 2010 besser? Hat sich die Baumbilanz im Vergleich dazu, eher verbessert oder verschlechtert?

Antwort auf Frage 7
Bei der Bearbeitung der Baumfällanträge gibt es keinen signifikanten Unterschied bezüglich der Frage, ob es sich um eine kreisliche Baumschutzverordnung oder eine Landesverordnung handelt.

Frage 8
Wie werden die Neupflanzungen finanziert?

Antwort auf Frage 8
Ersatzpflanzungen hat in der Regel der Antragsteller zu finanzieren, der ja normalerweise auch Eigentümer ist. Bei Pachtgrundstücken müssen sich Pächter und Eigentümer eben privatrechtlich einigen.

Frage 9
Hat der Landkreis in den letzten 10 Jahren neue Alleen oder einreihige Baumreihen angelegt? (Wenn ja, bitte auflisten.)

Antwort auf Frage 9
Durch den Landkreis wurden 2017 an der K6718 60 Bäume und der K6744 76 Bäume gepflanzt. Für 2018 wurden Pflanzungen an der K6727 (60 Bäume) und der K6744 (80 Bäume) vorgenommen.

Frage 10
Wie kann der Baumschutz im Landkreis, aus Ihrer Sicht noch verbessert werden? 

Antwort auf Frage 10
Die Bilanz des Landesbetriebes Straßenwesen bezüglich der Ersatzpflanzungen muss deutlich verbessert werden, um den Alleenbestand im Landkreis langfristig zu sichern.

Am 26. Mai 2019 ist Kreistagswahl. Wir von Bündnis 90/Die Grünen werden uns weiterhin für den Baumschutz im Landkreis Oder-Spree einsetzen.

13. Februar 2019

Gosen-Neu Zittau verstößt gegen Baumschutzsatzung

Als ich in der letzten Gemeindevertretersitzung nachfragte, wie viele Ersatzpflanzungen es für die 7 gefällten Bäume hinter der Feuerwehr in Gosen geben wird, widersprach mir Amtsdirektor Schröder und sagte, es wurden nur 2 Bäume gefällt, so dass es auch nur 2 Ersatzpflanzungen geben wird. 


Zum Hintergrund
Weil die Feuerwehr einen Anbau erhält, hat die Gemeinde alle Bäume im Anbaubereich fällen lassen. Gleichzeitig gibt es 2 Winterlinden, welche die Gemeinde noch einpflanzen muss, weil sie diese beiden Bäume gerade quasi übrig hat. Ursprünglich sollten diese in den Feldweg in Neu Zittau gepflanzt werden, was aber aufgrund der unterirdischen Leitungen nicht funktioniert. Damit keine weiteren Bäume eingekauft und gepflanzt werden müssen, wird der Einfachheit behauptet, dass es sich nur um 2 gefällte Bäume hinter der Feuerwehr handelt.


Also habe ich mal ein paar Beweisfotos gemacht. Zum Mitzählen:

Nr 1.


Nr. 2

Nr. 3


Nr. 4: alte Eiche

Nr. 5

Nr. 6

Nr. 7

Es befinden sich 20 solcher alten Baumstümpfe in dem Park, für die es in der Vergangenheit nie Ersatzpflanzungen gegeben hat.
Weil alle 7 Bäume einen Stammdurchmesser von mehr als 30 cm hatten, müssen dafür auch Ersatzpflanzungen von 1:1 gemacht werden. Demnach muss die Gemeinde 7 Ersatzpflanzungen leisten. 

Ohne einen Grünen Gemeindevertreter wird es allerdings nie zu einer Debatte kommen, die sich auf den Natur- und Umweltschutz in der Gemeinde ausrichtet. So verschwinden nach und nach die Bäume in der Gemeinde. Es werden jedes Jahr weniger. Insgesamt fehlen dem kleinen Park hinter der Feuerwehr jetzt 27 Bäume (die 7 neu gefällten und 20 früher gefällte Bäume), für die es lediglich 2 Ersatzpflanzungen geben wird. 

Ich habe heute vom Grünen Ortsverband Erkner - Gosen-Neu Zittau 100 % der Stimmen erhalten, für die Kandidatenaufstellung zur Gemeindevertreter-, Ortsbeirats- und Bürgermeisterwahl. Wenn Sie gegen weitere Kahlschläge in der Gemeinde sind, welche ohne Ersatzpflanzungen gemacht werden, dann treffen Sie bitte die richtige Wahl am 26. Mai 2019!

Update am 12. April 2019
Gestern war Amtsdirektor Schröder bei mir und sprach bei den Baumfällungen von "Unkraut des Waldes", da waren u.a. Birken dabei. Und außerdem seien das total dünne Bäumchen gewesen. Seltsam nur, dass die Fotos das Gegenteil aussagen. Über das Wort "Unkraut" lässt es sich zudem streiten. Die Baumschutzsatzung jedenfalls unterscheidet nicht zwischen subjektiv empfundenen "Unkraut" und anderen Bäumen. Die Satzung wurde eigens vom Amt Spreenhagen veröffentlicht.

ZUM WEITERLESEN
Die Baumschutzssatzung von Gosen-Neu Zittau

10. Februar 2019

Die Bäume in Gosen-Neu Zittau (oder was davon übrig blieb)


„Ein Baum, kein Baum, ein Baum, kein Baum...“ 
– Bürgerin aus Burig über den Zustand der lückenhaften Alleen in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau

In den 90er Jahren wurde in Gosen von einer Immobilienfirma mit dem Satz geworben „Im Grünen wohnen“. Und nun könnte man ganz subjektiv behaupten, dass man hier im „Grünen“ wohnt, einfach weil das hier ein Dorf in Brandenburg ist. Wir wohnen hier aber nicht „im“ Grünen sondern „umgeben“ von Grün. Die Gemeinde liegt eingebettet in zwei sehr schönen Naturschutzgebieten: das Naturschutzgebiet Gosener Wiesen und das Naturschutzgebiet Wernsdorfer See. Dazu kommen unter anderem der Seddinsee, der Wernsdorfer See, die Gosener Berge (mit Berliner Forsten) und der Mühlenberg in Neu Zittau (sandiger Magerrasen).  Uns fehlt es also hier überhaupt nicht an Natur. Oder?
Wie sieht es denn überhaupt innerorts aus? Also dort wo wir direkt wohnen, dort wo wir täglich die Straßen entlang gehen? Ein Spaziergang durch den Ort lässt einen Naturschützer fast verzweifeln, denn von „Grün“ kann hier überhaupt keine Rede sein.

Ich werde von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde immer wieder  zu Umweltfragen herangezogen. Da geht es vor allem um Ambrosia, aber natürlich auch um Bäume. Das Problem ist: Es gibt in unserer Gemeinde keinen einzigen Gemeindevertreter von Bündnis 90/Die Grünen. Somit gibt es hier auch keinen Umweltausschuss. Ich kann also dem Bürgermeister Empfehlungen aussprechen, aber Debatten in der Gemeindevertretung darf ich nicht führen, geschweige denn Anträge stellen und als Gast der Gemeindevertretung reicht die Redezeit einfach nicht aus. Bei der letzten Kommunalwahl haben mir 30 Stimmen (bzw. 10 Wähler*innen) für einen Sitz in der Gemeindevertretung gefehlt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Gosen-Neu Zittau,

selbst wenn Sie noch nie die Grünen gewählt haben und aus reiner Tradition (oder welcher Motivation auch immer) den großen Parteien im Land Brandenburg treu bleiben, kann ich Ihnen nur raten einen echten Unterschied zwischen Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kreistags- und Kommunalwahl zu machen. Denn eins ist ganz klar: Wenn Sie möchten, dass unsere Gemeinde „grüner“ wird, dann nutzen Sie Ihre größtmögliche Macht auf die Politik aus und geben Sie bei der nächsten Kommunalwahl den Grünen Ihre Stimme. Wenn Sie sich aktiv für die Grünen in Gosen-Neu Zittau engagieren möchten, kontaktieren Sie mich bitte unter: kontakt@anja-grabs.de

Gosen

Gosener Eiche
Lesen Sie hier den aktuellsten Bericht: Gosener Eiche stirbt in den kommenden 20 Jahren ab

Gosener Friedhof
Zum ausführlichen Bericht geht es hier: Sommerlinden auf dem Gosener Friedhof

Eichwalder Straße
Die Eichwalder Straße ist mit verkehrsberuhigenden Baumscheiben versehen, in denen man zum Beispiel Eichen pflanzen könnte. In diesen Baumscheiben befinden sich aber Sträucher, so dass die Straße im Sommer voll besonnt ist. Meine Empfehlung: Die Sträucher entfernen und verschiedene Sorten einheimischer Eichen pflanzen. Der schönste Baum in dieser Straße befindet sich auf einem Privatgrundstück: ein alter Maulbeerbaum aus der damaligen Zeit der Seidenraupenzucht.

Wenn man Satellitenbilder vergleicht, erkennt man, dass im Bereich der Eichwalder Straße in den Gosener Bergen immer wieder illegale Kahlschläge (Brennholz?) vorgenommen wurden. Inwieweit der damalige Bürgermeister Horst Buch (SPD) diese Baumfällungen unterstützt bzw. geduldet hat, bleibt unklar.

Köpenicker Straße
Vor der Kirche sind noch sehr schöne alte Bäume vorhanden. Eine Pflanzung jüngerer Bäume daneben fand zwar statt, weist aber viel zu große Lücken auf.

Storkower Straße
Wenn die Gemeinde im Baumschutz versagt, wird manchmal von Bürger*innen in Eigeninitiative hier und da ein Baum vor das eigene Grundstück gepflanzt. Das ist gut so, denn sonst wäre auch diese Straße vollkommen kahl, obwohl sehr viele dafür vorgesehene Baumscheiben in die Straße eingearbeitet sind. So gibt es am Ende der Straße einen Maulbeerbaum, der jedes Jahr imposanter wird. In der Straße wurden einige Sorten Vogelbeeren gepflanzt. Vogelbeeren ziehen die höchste Anzahl von Tierarten an: Bienen, Schmetterlinge und sonstige zahlreiche Insekten und natürlich auch viele Vogelarten. Sie sind sozusagen der biologische Hotspot unter den Bäumen und weil sie nur 70 Jahre alt werden und dadurch keinen mächtigen Stamm haben, heben sie weder Pflastersteine hoch, noch tut es weh, wenn sie aufgrund von Bebauung wieder weichen müssen. Sie sind ideale Straßenbäume, die gut mit Feinstaub zurechtkommen. Meine Empfehlung: verschiedene Sorten einheimischer Vogelbeeren in die Baumscheiben und Randstreifen pflanzen.

Seestraße
Hier dürfte die SPD vollkommen versagt haben und beim Bau dieser Straße war leider kein Gemeindevertreter von Bündnis 90/Die Grünen abgeordnet. Sonst hätte dieser sicherlich bemängelt, dass beim Bau der Seestraße überhaupt keine Baumscheiben in die Straße eingearbeitet sind. So wird diese Straße auf alle Zeit vollkommen kahl bleiben. Schade!

Parkplatz ,-real Getränkemarkt
Er gehört nicht der Gemeinde und so habe ich in Absprache mit der Verwaltung vom Müggelpark in Eigenregie die Baumpfähle entfernt, die nach vielen Jahren nicht nur unansehnlich aussahen sondern den Bäumen mehr geschadet als genützt haben. Beim Pflanzen von Bäumen muss man sich immer fragen: Wer wird in ca. 3 Jahren die Baumpfähle entfernen?

Lindenweg
Namenstreu wurden hier Linden gepflanzt, die einen sehr guten Eindruck machen. Leider, wie so oft, mit viel zu großen Lücken dazwischen. Meine Empfehlung: In die Lücken weitere Linden nachpflanzen.

Neu Zittau

Kreuzung
Auf dem Baugrundstück an der Kreuzung steht ein sehr großer alter Baum, der aufgrund eines unsachgemäßen Schnittes vollkommen verstümmelt, seine ganze Würde verloren hat. Kommt man aus Wernsdorf und wartet an der Ampel ist das der erste Eindruck, den man von einem Baumzustand in Neu Zittau erhält. Meine Empfehlung an den Besitzer: den Baum fällen und an gleicher Stelle einen neuen pflanzen.
Anmerkung: Der Baum wurde mittlerweile gefällt. Eine Ersatzpflanzung gibt es nicht.

Karl-Liebknecht-Straße
Hier geht es zum ausführlichen Artikel der Bäume in dieser Straße: Die Pflege von Rosskastanien

Burig

Waldstraße
Hier erinnert nichts mehr an einen Wald. Meine Empfehlung an die Gemeinde: Den Bürger*innen in der Waldstraße die Erlaubnis erteilen in Eigenregie Bäume nachzupflanzen und nicht wie in der Vergangenheit diese Anfrage bürokratisieren und ablehnen. Das Gemeindeland gehört den Steuerzahler*innen!

Dieser Blogeintrag soll ein möglichst vollständiger Katalog der Straßenbäume in Gosen-Neu Zittau werden. Er wird dementsprechend Updates erhalten. Wenn Sie Hinweise (gerne mit Fotos) zu Bäumen in der Gemeinde haben, dann senden Sie diese bitte an: kontakt@anja-grabs.de

8. Februar 2019

Das Abschneiden geht weiter

Gosen-Neu Zittau (MOZ) An der Allee zwischen Gosen und Neu Zittau werden weitere Bäume gekappt. In Richtung Gosen soll die gesamte rechte Seite so aussehen wie jetzt in der Mitte der Strecke, also mit abgeschnittenen Stämmen. Das hat Amtsdirektor Joachim Schröder am Mittwochabend in der Gemeindevertretung von Gosen-Neu Zittau mitgeteilt. „Die Firma macht weiter, so wie sie dazu kommt“, sagte Schröder. Weil es um Verkehrssicherung gehe, könnten die Arbeiten auch in der Vegetationsperiode fortgesetzt werden, sagte er am Donnerstag. ... ZUM WEITERLESEN

Aldi-Markt bleibt geöffnet

Gosen (MOZ) Der Aldi-Markt in Gosen bleibt geöffnet. Mit dieser Aussage ist Aldi-Expansionsleiter Ulf Klett einer Information entgegengetreten, die Bürgermeister Thomas Schwedowski unter Berufung auf Amtsdirektor Joachim Schröder am Mittwochabend in der Gemeindevertretersitzung von Gosen-Neu Zittau verkündet hatte. Schröder, der neben Schwedowski saß, konnte die Nachfrage aus dem Publikum, zu wann die Schließung komme, nicht beantworten. ... ZUM WEITERLESEN