22. Januar 2014

Schöneiche kämpft um Naturdenkmäler

Cerambyx cerdo (Cerambycidae) - Heldbock
Lebt ortstreu: Heldbock in Königs Wusterhausen.
(Foto: gbohne)


BEESKOW – Der Naturschutzaktiv Schöneiche e.V. kämpft gemeinsam mit der Naturschutzbeauftragten der Gemeinde, Frau Lübeck, um die Unterschutzstellung von insgesamt zwölf Bäumen und zwei Findlingen.

Am 22. Januar 2014 gaben Herr Dr. Cajar und Frau Lübeck dem Naturschutzbeirat vom Landkreis Oder-Spree Stellung zur geplanten „Verordnung über die Naturdenkmäler im Landkreis Oder-Spree“ ab. Die Verordnung sieht vor, noch in diesem Jahr die Anzahl der Naturdenkmäler im Landkreis von ursprünglich 255 auf 63 zu reduzieren.

Insbesondere alte Bäume, die ihren Status als Naturdenkmal verlieren und durch keine Baumschutzsatzung geschützt werden, können zukünftig ohne Unterschutzstellung problemlos und ohne Angabe von Gründen gefällt werden. Eine Entwicklung die Naturschützer besonders kritisch betrachten, da insbesondere der Erhalt von alten Bäumen, insbesondere von Höhlenbäumen sowie absterbenden und morschen Bäumen, wichtig für die Arterhaltung von seltenen Tieren ist. So ist zum Beispiel der Große Eichenbock eine Käferart, die ausschließlich kränkelnde und absterbende Stieleichen als Lebensraum bevorzugt und sich fast ausschließlich am Geburtsbaum aufhält. Wird der Baum gefällt, stirbt mit ihm das Vorkommen dieser Käferart an diesem Baum aus. Der Große Eichenbock, auch Heldbock genannt, ist in Deutschland mittlerweile vom Aussterben bedroht. Aus weiten Teilen Deutschlands ist er bereits vollkommen verschwunden.

Als Schutzobjekte gelten Bäume, Baumgruppen, Gehölzgruppen, Quellen und Findlinge. Für die neue Verordnung wurde vom Umweltamt zunächst eine Liste mit allen Naturdenkmälern erstellt, die in den Gesetzen seit 1930 schriftlich festgehalten wurden. Dann wurde geprüft welche Naturdenkmäler gestrichen werden können. Viele Naturdenkmäler waren schlicht und einfach nicht mehr vorhanden. Bäume wurden bereits gefällt oder waren vertrocknet oder abgestorben. Einige Wasserquellen sind mittlerweile versiegt. Manche schriftlich festgehaltenen Naturdenkmäler konnten nicht zugeordnet werden. Es gab zum Beispiel Angaben wie „die Eichen im Park“, wobei man heute nicht erkennen kann, welche Eichen eigentlich gemeint sind.

Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu fünf Hektar, deren Schutz aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Sie müssen einen „Denkmalcharakter“ aufweisen. Umgangssprachlich kann man sagen: Man muss davor stehen und „wow“ sagen können. Ist ein alter und wirklich schöner Baum hinter einem Gebäude versteckt und von der Straße oder dem Gehweg nicht vollständig sichtbar, verliert er seinen Status als Naturdenkmal. Naturdenkmäler dienen nicht dem Arten- oder Biotopschutz. Sie sind insbesondere als touristische Highlights zu betrachten.

Es gibt aber auch andere Gründe, die Naturschützern immer wieder Kopfzerbrechen bereiten: Ist die Verkehrssicherheit eines Baumes nicht gewährleistet, verliert er ebenfalls seinen Schutzstatus. So verliert zum Beispiel die Gosener Eiche ihren Status als Naturdenkmal, weil ihre Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Gosener Eiche existiert heute ausschließlich deshalb, weil sie vor Jahren noch Naturdenkmal war und deshalb nicht gefällt werden durfte, als Bürgermeister Horst Buch im Rahmen der Neugestaltung des Buswendeplatzes, die Eiche fällen lassen wollte.

Die Kosten für die Pflegemaßnahmen, Haftung und Verkehrssicherung von Naturdenkmälern trägt der Landkreis. Er trägt auch dann die Kosten, wenn sich das Naturdenkmal auf einem Privatgrundstück befindet. Wenn das Umweltamt Pflegemaßnahmen an einem Baum auf einem Privatgrundstück durchführen möchte, um zum Beispiel die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten und ihm wird wiederholt kein Zugang vom Eigentümer gewährt, wird dem Baum auch dann der Schutzstatus entzogen.

Bis zum 7. Februar 2014 findet die Auslegung der Verordnung statt. Bis dahin können Bürger und Bürgerinnen Stellungnahmen beim Umweltamt einreichen.

In der Sitzung des Naturschutzbeirates wurde sich darauf geeinigt, dass Vertreter vom Umweltamt eine geführte Begehung mit Herrn Dr. Cajar vom Naturschutzaktiv in Schöneiche durchführen werden, um zu besprechen ob die geforderten Bäume zukünftig als Naturdenkmal aufgenommen werden können. Für die Findlinge sieht es allerdings schlecht aus. Ein Findling wurde circa 300 Meter von seinem ursprünglichen Ort wegbewegt. Naturdenkmäler sind jedoch keine beweglichen Dinge sondern dauerhaft bestehende Objekte. Die Markgrafensteine in den Rauener Bergen werden somit auch weiterhin zukünftig als Naturdenkmäler erhalten bleiben.

Wird der Status „Naturdenkmal“ vom Umweltamt nicht gestattet, bleibt den Gemeinden noch die Unterschutzstellung ihrer Bäume in ihren eigenen Baumschutzsatzungen. Die Kosten für Haftung, Verkehrssicherung und Pflegemaßnahmen trägt die Gemeinde dann allerdings selbst.

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