31. Juli 2012

Zukünftige Baumschutzverordnung auf einem guten Weg

BEESKOW - Am 24. August 2011 wurde dem Entwurf der Baumschutzverordnung für den Landkreis Oder-Spree einstimmig vom Umweltausschuss zugestimmt und kann demnach als nächstes im Kreistag behandelt werden.

Ziel des Naturschutzbeirates ist es, die Verordnung möglichst bis Ende dieses Jahres beschließen zu lassen. Eine wesentliche Veränderung zur bestehenden Verordnung ergibt sich durch einen zusätzlichen Paragrafen, der Schutz- und Pflegemaßnahmen beschreibt. Demnach sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes zukünftig verpflichtet, geschützte Bäume auf dem Grundstück zu erhalten und zu pflegen, indem zum Beispiel unter anderem Wunden am Stamm behandelt und Krankheitsherde am Baum beseitigt werden. Auf rechtmäßig genutzten Wohngrundstücken bis maximal zwei Wohneinheiten sind Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Esskastanien, Hainbuchen, Maulbeerbäume und Rotbuchen mit einem Stammumfang von mehr als 120cm geschützt. Um herauszufinden ob ein Baum geschützt wird, misst man den Stammumfang in 1,30 Meter Höhe.

Die Baumschutzverordnung gilt für den Außenbereich des Landkreises. Es liegt an den Gemeinden selbst eine eigene Baumschutzverordnung für den Innenbereich zu verfassen, wobei diese Verordnung als Muster dienen kann. Dies wird vom Naturschutzbeirat bemängelt, da hierdurch ein Baumschutz-Niemandsland in den Gemeinden entstehen kann, die sich weigern eine eigene Verordnung zu beschließen. Es gibt Gemeinden die keine derartige Verantwortung für ihre Bäume übernehmen wollen, um Kosten und Arbeitsaufwand zu sparen. Auch Fragen in der Gemeinde müssen geklärt werden, zum Beispiel ob es einen Fachmann vor Ort gibt, der den Zustand der Bäume beurteilen kann oder ob die Gemeinde Geld für eine derartige Weiterbildung ausgibt und eine geeignete Person findet, die diese Aufgabe, vielleicht sogar ehrenamtlich übernehmen kann.

In Deutschland ist die Anzahl der Kommunen mit Baumschutzsatzungen rückläufig. Viele Gemeinden berufen sich auf das gestiegene Umweltbewusstsein der Bürger. Beobachtet wird jedoch das Gegenteil im hiesigen Landkreis. Auf die Frage warum Bürger nicht den Baum gießen, der vor ihrem Grundstück steht und zu vertrocknen droht, kommt die Anwort „Was geht mich das an?“. Es kommt außerdem immer wieder vor, das Bäume gefällt werden, weil die Anwohner den Laubfall im Herbst und die dazu entstehende Arbeit, das Laub zu beseitigen, als störend empfinden.

Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates im Landkreis Oder-Spree, Herr Dr. Schulz, überlegt wie man die Bürger zur Baumpflege vor Ort aktivieren kann. Denkbar wären zum Beispiel Pflegeverträge. In Zeiten des Klimawandels nehmen die Bäume eine immer größer werdende Rolle als Luftfilter und Speicher von Kohlendioxid ein. Für die Pflanzung und Pflege ist es wichtig heimatliebende Menschen direkt vor Ort zu gewinnen, die sich um die Bäume in ihrem Umfeld kümmern, da die Gemeinden diese Aufgabe meist nicht alleine bewältigen können. „Wir brauchen dazu die Menschen“, so Dr. Schulz.

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